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Anregung einer Datenschutzüberprüfung des Innenministeriums (BMI)

Aktiver Admin am Do., 11.04.2024 - 10:04
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Brief Adressat
Brief abgesendet

Über das Formular der Datenschutzbehörde können auch Anregungen amtswegiger Überprüfungen von Datneverarbeitungen gestellt werden. Aus aktuellem Anlass habe ich eine Überprüfung des BMI angeregt.:

"Wie im ZiB-Interview von Armin Wolf (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/mega-wirbel-um-zib2-interview-m…) mit dem Innenminister ersichtlich wird, hat das Innenministerium seine Pflichten zur Datensicherheit gröblichst missachtet, indem es keine Vorkehrungen gegen das rechtswidrige Abfragen von vermutlich zum Teil auch SENSIBLEN Daten ergriffen hat. Hunderte illegale Abfragen durch EINE Person, das darf es schon lange nicht mehr geben! Diese Daten wurden zudem rechtswidrig ans Ausland übermittelt!

Weiter zeigt der Innenminister keinerlei Einsicht dafür, dass die rechtswidrige Übermittlung von Mobiltelefonen (zum Teil von hochrangigen Politikern!) unter Umgehung des Amtsweges ebenfalls eine massive Verletzung der EU DSGVO darstellt.

Weiter kommt im Interview zutage, dass ausländische Nachrichtendienste Notebooks dem Innenministerium überlassen haben. Es sind also möglicherweise auch sensible Daten aus anderen Staaten der mangelhaften Datensicherheit des BMI ausgeliefert! Es ist auch unklar, was mit diesen Notebooks gemacht wird, insbesondere ob nicht auch personenbezogene Daten aus Österreich mit diesen Notebooks erfasst und ans Ausland übermittelt werden!

Die DSB möge daher Ihre Befugnisse entsprechend §§ 22 und 33 DSG ausschöpfen und eine umfassende Überprüfung der betroffenen Datenverarbeitungen des BMI durchführen.

Die DSB möge auch abschreckende Verwaltungsstrafen entsprechend EU DSGVO verhängen. Sollte noch jene Novelle der DSB in Kraft sein, die der DSB die Kompetenz zur Verhängung von Verwaltungsstrafen gegenüber Behörden entzogen hat, so möge dies DSB ein Gesetzesprüfungsverfahren bei VfGH starten, denn hiermit wurde der Gleichbehandlungssatz und natürlich auch die DSGVO und die EMRK verletzt, weil zu den Pflichten des Staates auch der Schutz der Bürger*innen vor rechtrswidrigen Verhalten der Staatsorgane gehört. Zu diesem Schutzsystem gehört auch ein entsprechendes System der Wiedergutmachung bzw. Bestrafung.

Entsprechend Artikel 20 B-VG, APG und Artikel 10 EMRK begehre ich um Auskunft über von der DSB in diesem Zusammenhang ergriffene Maßnahmen und die Ergebnisse der Überprüfung."

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