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Antwort von ams.help Wien auf Anfrage bezüglich Barauszahlung vom AMS-Leistungsbezug

rman am Do., 26.04.2018 - 20:17
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrter Herr Ing. M.!

Ich nehme Bezug auf Ihr neuerliches Fax vom 5.2.2018, das Sie wiederum an die Landesgeschäftsführerin des AMS Wien, Frau Mag. Draxl, gerichtet haben und das, wie schon Ihr erstes Fax vom 13.11.2017, zur weiteren bzw. fortgesetzten Bearbeitung an mich weitergeleitet wurde.

Wie ich Ihnen zuletzt am 20.12.2017 schriftlich mitgeteilt habe, wurde die Angelegenheit zur Klärung an die Bundesgeschäftsstelle des AMS Österreich übermittelt und von deren Seite Kontakt mit der österreichischen Post AG aufgenommen und um eine klärende Stellungnahme ersucht.

Ich bedauere, dass die nunmehrige endgültige Antwort in dieser Angelegenheit ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch genommen hat und möchte mich deshalb an dieser Stelle für Ihre Geduld bedanken. Wie mir seitens der Bundesgeschäftsstelle des AMS Österreich vor kurzem mitgeteilt wurde, bedurfte es mehrerer Nachfragen bei der österreichischen Post AG, tun eine Klärung zu bewerkstelligen und wurde zusätzlich auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) mit dem Sachverhalt befasst.

Das Ergebnis all dieser Veranlassungen lässt sich so zusammenfassen, dass die österreichische Post AG die grundsätzliche Vorgangsweise der "Nichtauszahlung" auf einem "unzuständigen" Postamt bestätigt und. diese Vorgangsweise mit dem "Nicht nachsenden“-Vermerk des AMS begründet hat, der sich standardmäßig auf sämtlichen AMS-Kuverts befindet.

In einer weiteren Abklärung mit der Post konnte zwischenzeitlich ergänzend eruiert werden, dass diese restriktive Auslegung jederzeit seitens des Auftraggebers AMS abgeändert bzw. präzisiert werden kann um z. B. Geldbehebungen zukünftig auch in einem anderen als dem benachrichtigten Postamt zu ermöglichen. Eine Nachsendung von AMS-Postsendungen sowie der Auszahlungsbenachrichtigung wäre davon nicht berührt und weiterhin ausgeschlossen.

Da die bestehende Postvereinbarung vom BMASGK. abgeschlossen wurde, erfolgte dazu auch bereits eine Rücksprache der Bundesgeschäftsstelle des AMS Österreich mit dem Ministerium. Seitens des BMASGK bestehen keine Einwände gegen eine derartige Präzisierung.

In einem nächsten Schritt erging deshalb bereits ein diesbezügliches Schreiben an die österreichische Post AG. Es ist allerdings zu befürchten, dass der postinterne Informationsfluss möglicherweise wieder längere Zeit in Anspruch nimmt bis alle Postämter dazu informiert und angewiesen sind. Basierend auf den vorliegenden Fall wurde deshalb um eine vorrangige Anweisung des Postamts 1152 Wien - Lugner City - seitens der Bundesgeschäftsstelle des AMS Österreich ersucht.

Vor diesem Hintergrund möchte ich deshalb abschließend meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die zukünftigen Auszahlungen so wie jene bis zum Oktober 2017 wieder problemlos beim Postamt 1152 Wien abgewickelt werden können und dass meine Ausführungen einen Beitrag zur Klärung leisten konnten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Landesgeschäftsführerin

Herr M. Köller
Kundlnnenmanagement
Ombudsmann ams.help
Ombudsstelle für KundInnen des AMS Wien
Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien

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