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Einseitige Beendigung des Schulvertrages und Heimhelfer-Abschluss

Aktiver Admin am Fr., 20.12.2019 - 13:16
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrter Herr Direktor Hude,
Sehr geehrter Herr Msgr. Dr. Marketz,
Sehr geehrte Frau Prof. Mag. Dr. Lackner,
Sehr geehrte Frau M., MSc,
Sehr geehrte Frau C., M.Ed.,

Herr Dr. Mag. S. ist Mitglied in unserem Verein und hat viel Zeit und Energie in eine vom AMS unterstützte Pflegeausbildung gesteckt.

Angesichts des bisherigen Mobbings bei der Volkshilfe Kärnten und des Beurteilungsbogens des Roten Kreuzes ist es für uns nicht im geringsten nachvollziehbar, warum Herr R. auf einmal ein "Nicht Genügend" bekommen soll, wenn der Notenschnitt der einzelnen Beurteilung 2,94 beträgt! Die einzigen negativen Beurteilungen sind im letzten ABEDL-Kategorie betreffend existenzielle Erfahrungen und Teamarbeit zu finden, wobei die 5 im ABEDL Teamarbeit in klaren Widerspruch steht zur 2 in der "Zusammenarbeit" beim ersten Teil der Beurteilungen.

Es fällt auf, dass der Notenschnitt sich stark verbessert hat: von 3,76 in der Zwischenbeurteilung auf 2,95 in der Endbeurteilung. Dies stimmt damit überein, dass Herr R. nach seiner Schilderung beim ersten Praktikum bei der Volkshilfe nur unzureichend betreut und bei der praktischen Arbeit diskriminiert wurde.

In der schriftlichen Beurteilung wird generell ohne tiefere Begründung eine Eignung abgesprochen und es werden schwere Defizite behauptet. Die Behauptung "nimmt keine konstruktive Kritik an" steht ebenfalls im Widerspruch zur Benotung der Kritikfähigkeit unter dem Punkt "persönliche Kompetenz" mit einer 2! "Spricht schlecht über andere Institutionen" ist überhaupt nicht relevant für eine Beurteilung, denn die Meinungsfreiheit steht auch in Österreich im Verfassungsrang (Artikel 10 EMRK). Aufgrund schlechter persönlicher Erfahrungen ist eine negative Meinung über Institutionen wohl auch gerechtfertigt.

Schlechte Beurteilungen in der Endbeurteilung scheinen tendenziell bei schwer operationalisierbaren und daher kaum überprüfbaren Kategorien auf!

Herr R. steht dazu, ein eher zurückhaltender Mensch zu sein. Herr R. mag zwar vorherrschenden Stereotypen nicht entsprechen und nicht für alle Klient*innengruppen die passende Person sein. Das kann und darf aber kein Rechtfertigung für diskriminierende Bewertungen sein!

Der Name der die Beurteilung unterfertigenden Person ist leider nicht lesbar, die Funktion fehlt völlig. Es ist nicht ersichtlich, ob diese Person überhaupt ausreichende Qualifikationen für die Beurteilung hat, ob sie für diese Beurteilung geschult worden ist.

Die Endnote wurde offenbar aus subjektiven Gründen von "Genügend" auf "Nicht Genügend" verschlechtert, obwohl der Notenschnitt klar bei 3 liegt! Was für eine Form der Mathematik wurde hier angewandt?

Es liegen uns weitere, zum Teil sogar übereinstimmende, Erfahrungsberichte anderer Betroffener über diese Institutionen vor (wenngleich in anderen Bereichen), weshalb wir schon von einem grundsätzlichen Problem dieser Institutionen ausgehen. Der österreichische Theologe und Philosoph Ivan Illich hat schon vor 30 Jahren mit dem von ihm herausgegebenen Band "Entmündigung durch Experten. Zur Kritik der Dienstleistungsberufe" auf die grundlegenden Probleme der Ökonomisierung sozialer Dienste hingewiesen. Die Berichte von Herrn S.R. sind in sich schlüssig, weshalb wir keinen Zweifel an deren Glaubwürdigkeit haben.

Insgesamt deuten aus unserer Sicht die vielen Hinweise auf einen Akt der Willkür hin.

Herr S. R. hat einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag und hat daher ein Recht auf objektive Beurteilung und vor allem auch auf Schutz vor Diskriminierung!

Vor allem von einer vorgeblich christlichen Institution wäre die Achtung der Menschenrechte zu erwarten!

In Österreich gilt nicht nur die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, sondern auch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention mit dem Diskriminierungsverbot nach Artikel 14! Eine daraus abzuleitende Fürsorgepflicht gibt es nicht nur in Arbeitsverhältnissen (OGH RS0119353) sondern genauso auch in Ausbildungsverhältnissen!

Zur Gleichberechtigung gehört, dass Männer, die in bislang typischen Frauenberufen eine Ausbildung machen, auch besonders unterstützt werden im Sinne der Überwindung von Geschlechterstereotypen (Gleichberechtigung und Emanzipation gehen in BEIDE Richtungen). Leider scheinen sowohl Volkshilfe, Caritas und Rotes Kreuz nichts gegen möglicherweise sozialrassistisch und/oder sexistisch motiviertes Mobbing verhindern zu wollen.

Wir ersuchen daher Herrn S. R., der zwei JAHRE Lebenszeit in die Ausbildung investiert hat, einen positiven Abschluss zu ermöglichen und nicht weiter zu belasten.

Wir ersuchen zu gewährleisten, daß Ihr Personal und jenes der von Ihnen beschickten Praktikumsstellen die Gesetze in Österreich achten und einen diskriminierungsfreien Umgang auch mit nicht den vorherrschenden Geschlechter- und sonstigen Stereotypen entsprechenden Menschen in den Lehrgängen und Praktika pflegen.

Angesichts dessen, dass in aller Öffentlichkeit immer wieder ein Mangel an Mitarbeiter*innen in den Pflegeberufen lautstark beklagt wird, sollten wir erwarten, dass jeder Mensch willkommen ist, der eine solche Ausbildung machen will, bzw. dass am Anfang gecheckt wird, wer geeignet ist oder nicht. Für 2 Jahre Ausbildung Geld kassieren und dann sollen Lehrgangsteilnehmer*innen auf einmal nicht für den Beruf geeignet sein, spricht unserer Einschätzung nach nicht gerade für eine Ausbildungseinrichtung.

Andernfalls sehen wir uns möglicherweise veranlasst, uns nicht nur an die Arbeiterkammer und das Land Kärnten, sondern auch an die Öffentlichkeit zu wenden. Schließlich wird Ihre Einrichtung auch mit Steuergeldern finanziert und genießt einen öffentlichen Status.

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

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