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Resümee über Beschwerden an den Presserat: Arbeitslosen-Bashing als zentraler Teil kapitalistischer Herrschaft bleibt Tabuthema

Aktiver Admin am Di., 18.12.2018 - 11:40

Seit der Bekanntmachung der Kurz-IV-Pläne der schwarzblauen Regierung zur Verelendung Arbeitsloser und ihrer Degradierung zu Bittstellern (Abschaffung der Notstandshilfe, Umwandlung einer Versicherungsleistung in eine Sozialleistung) beobachten wir eine verstärkte Tendenz zu Arbeitslosen-Bashing in den Medien. Neben den Betroffenen ist ein weiteres Opfer dieses Trends die Seriosität journalistischer Berichterstattung, die sich zunehmend zum Sprachrohr der Regierungspropaganda zur Durchsetzung der Kurz-IV-Pläne macht. Umso bedauerlicher ist es, wenn das Selbstreinigungsinstrument der österreichische Presse, der Presserat nicht über die nötige intellektuelle Integrität und den berufsethischen Kompass verfügt, hier gegenzusteuern.

Arbeitslosen-Bashing mit falschen Zahlen und entstellten Gerichtsurteilen

Arbeitslosen-Bashing ist besonders fatal für eine seriöse Berichterstattung, weil dessen zentrale Sprachregelungen – unabhängig von politischen Standpunkten - auf einer groben Fälschung der Realität beruhen, und daher die Öffentlichkeit in die Irre führen.

Das absurde Märchen, dass Arbeitslosigkeit auf der Arbeitsunwilligkeit der Betroffenen basiere, lässt gut vier Jahrzehnte der Wirtschaftsentwicklung mit dem kontinuierlichen Sinken der Arbeitskräfte-Nachfrage und ihre strukturellen Ursachen außer Acht, und versucht eine historisch-gesellschaftliche Tendenz letztlich in esoterischen Platituden über Arbeitsmoral zu beschreiben.

Ein solcher Diskurs kann nur mit falschen Daten und Fakten geführt werden. Die immer noch gravierende Lücke zwischen offenen Stellen und Arbeitsuchenden (2017: ca. 1:7, und in der „Hochsaison“ von 2018 ca. 1:4) wird versucht wegzuleugnen, oder die angebliche Arbeitskräftenachfrage übertrieben (z. B.: Kommentar und Interview von Johannes Kopf im Standard vom 27. 4. und 24. 8. 2018 , Leitartikel des Kuriers vom 1. 9. 2018).

Auf dieser fiktiven Realität baut die pauschale Unterstellung von Arbeitsunwilligkeit bei Arbeitslosen auf, die wieder mit falschen bzw. falsch dargestellten AMS-Sanktionszahlen oder entstellten Einzelfallgeschichten geführt wird (Bericht und Kommentar im Kurier vom 1. 6. 2018, Artikel über „Arbeitsmoral“ der Tiroler Tageszeitung vom 13. 6. 2018, Leitartikel des Kuriers vom 1. 9. 2018).

Tabubruch: Falsche statistische Angaben keine Verletzung des journalistischen Ehrenkodex

Der Senat 3 des Presserats hat nun in einer von mehreren anhängigen Beschwerden (Mitteilungen) in der tatsachenwidrigen Behauptung der Tiroler Tageszeitung (TT), im Jahr 2017 wären ca. 55.000 Arbeitslose wegen des Versäumnis eines Vorstellungstermins (in Wirklichkeit handelte es sich um Termine beim AMS), keinen Verstoß gegen den Ehrenkodex erkannt und die Einleitung eines Verfahrens ohne Bekanntgabe einer Begründung abgewiesen. Ebenfalls wird damit das Versäumnis der TT, von Lesern geforderte Richtigstellungen zu treffen, gerechtfertigt.

Es ist ein schlechtes Zeichen für alle Zielgruppen der unsozialen Regierungspolitik und den Zustand der österreichischen Presse, wenn die Mitglieder des Senat 3, die durchaus Medienvertreter, großteils aktive Journalisten von so zentralen österreichischen Medien wie ‚Die Presse’, ‚Profil’, ‚Kurier’, ‚Kleine Zeitung’ und ‚Falter’ sind, nichts dabei finden, mit falschen Zahlen eine soziale Gruppe pauschal zu diffamieren. Wir fordern die Mitglieder des Senat 3 auf, ihre Entscheidung zu begründen und in einen offenen und öffentlichen Dialog mit Betroffenen einzutreten, anstatt die Zensur von Leserkommentaren salonfähig zu machen.

Wir bieten gerne Expertise zur Arbeitslosenstatistik und zum Arbeitslosenrecht jenseits der Sprachregelung von Regierungsstellen an, damit die österreichische Presse ihrem Auftrag einer sachlich korrekten und ausgewogenen Berichterstattung nachkommen kann!

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