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Wahlumfrage Nationalratswahl 2013 Antworten Frage 7: Mindestsicherung

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 20:47

Frage 7: In den vergangenen Jahren ist die Zuweisung zu „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ in Form von Transitarbeitsverträgen gestiegen. Reguläre KV's werden dabei vermehrt umgangen. Diese „Transitarbeitskräfteregelungen“ sehen keine Anrechnung von Vordienstzeiten, keine Anerkennung von Ausbildung und auch keine Gehaltvorrückungen bei wiederholter Zuweisung vor. Weiter wird eine zwangsweise „sozialpädagogische Betreuung“ legitimiert, durch die – da direkt im Betrieb durchgeführt – auch unmittelbar Vorgesetzte und die Betriebsführung Einblick in die Privatsphäre erhalten. Auch wird oft ohne Zustimmung und Mitwirkung der Betroffenen ArbeitnehmerInnen eine „Betreuungsbericht“ an das AMS gemacht, wodurch ebenfalls das Recht auf Schutz der Privatsphäre bzw. auf Datenschutz verletzt wird. Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie gegen die Missstände tun?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Hier ist zunächst anzumerken, dass sich die Aufgabe, Funktion und Stellenwert der Beschäftigungsprojekte in den letzten 15 bis 20 Jahren gravierend verändert hat. Leider haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen hingegen nur wenig verändert. Auch wir sind der Meinung, dass gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und sozialökonomische Betriebe eine wichtige arbeitsmarktpolitische Funktion erfüllen und wir angesichts der hohen, anhaltenden Arbeitslosigkeit einen Ausbau der Angebote im Bereich des 2. Arbeitsmarktes unbedingt brauchen und auch fordern.

Die wiederholte Beschäftigung von „Transitarbeitskräften“ in sozialökonomischen Betrieben, die Verlängerung der Verweildauer in den Beschäftigungsprojekten (zum Teil mehrere Jahre bis zum Pensionsantritt) erfordern neue rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Aushöhlung von Kollektivverträgen verhindern. Gerade wenn die Beschäftigungsprojekte auf einen Übertritt in eine Beschäftigung auf dem „1. Arbeitsmarkt“ vorbereiten sollen, müssen in den Projekten auch die arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen gelten. Das heißt beispielweise, dass die FSG-Forderung nach einem Mindestlohn von 1.500 Euro (brutto monatlich bei Vollzeit) auch für jene Arbeitnehmer/-innen gilt, die als Transitarbeitskräfte am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Eine Benachteiligung der in GBPs bzw. SÖBs beschäftigten Personen gegenüber jenen, die am regulären Arbeitsmarkt beschäftigt sind, ist für uns inakzeptabel. Das gilt auch für Fragen wie Einstufung und Anerkennung von Qualifikationen.

GLB: Hier, so wie auch bei den schlechter oder überhaupt nicht entlohnten Praktikumsplätzen die im Rahmen von diversen Kursen zu absolvieren sind, gehört alles in unserer Macht Stehende unternommen, um diese Unart abzustellen.

Oberösterreich

AUGE: Hier sind die Gewerkschaften gefragt und gefordert, um dieser Misstände mit aller Schärfe entgegen zu treten. Wir sind für eine Abschaffung von aller Art von Pauschalverträgen!

FSG: Hier ist zunächst anzumerken, dass sich die Aufgabe, Funktion und Stellenwert der Beschäftigungsprojekte in den letzten 15 bis 20 Jahren gravierend verändert hat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich hingegen nur wenig verändert. Auch wir sind der Meinung, dass gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und sozialökonomische Betriebe eine wichtige arbeitsmarktpolitische Funktion erfüllen und wir angesichts der hohen, anhaltenden Arbeitslosigkeit einen Ausbau der Angebote im Bereich des 2. Arbeitsmarktes brauchen. Die wiederholte Beschäftigung von „Transitarbeitskräften“ in sozialökonomischen Betrieben, die Verlängerung der Verweildauer in den Beschäf-tigungsprojekten (zum Teil mehrere Jahre bis zum Pensionsantritt) erfordern neue rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Aushöhlung von Kollektivverträgen verhindern. Gerade wenn die Beschäftigungsprojekte auf einen Übertritt in eine Beschäftigung auf dem „1. Arbeitsmarkt“ vorbereiten sollen, müssen in den Projekten auch die arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen gelten. Das heißt beispielweise, dass die FSG-Forderung nach einem Mindestlohn von 1.500 Euro (brutto monatlich bei Vollzeit) auch für jene Arbeitnehmer/-innen gilt, die als Transitarbeitskräfte am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Eine Benachteiligung der in GBPs bzw. SÖBs beschäftigten Personen gegenüber jenen, die am regulären Arbeitsmarkt be-schäftigt sind, ist für uns inakzeptabel. Das gilt auch für Fragen wie Einstufung und Anerkennung von Qualifikationen.

Steiermark

AUGE: Kollektivvertragliche Regelungen müssen für alle Beschäftigten verbindlich sein. Beschäftigungsprojekte und sozialökonomische Betriebe sind finanzielle so auszustatten, dass eine kollektivvertraglich konforme Beschäftigung möglich ist.

GLB: Finde ich auch sehr unfair. Konkret versucht der GLB-KPÖ seit Jahren in den steirischen AK-Vollversammlungen dies zu ändern. Wenn wir bei der kommenden AK-Wahl stärker werden, könnten wir noch mehr Druck dahinter setzen.

Wien

AUGE: Kollektivverträge haben zu gelten. Darüber hinaus gehört insbes. der Sozialbereich finanziell so ausgestattet, dass alle dort Beschäftigten eine faire Entlohnung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen haben können.S

FA: Wenn Ihnen solche Fälle bekannt sind, bitte ich Sie, dass Sie mir diese übermitteln. Wir würden das anhand von Beweisen gerne aufgreifen. Wie bereits schon erwähnt, wollen wir einen gesetzlichen Mindestlohn zusätzlich zu den Kollektivverträgen. Unseriöse Praktiken der Unternehmer müssen jedenfalls bekämpft werden.

GLB: siehe Frage 8

KOMintern: Arbeitslosen sollten nur solche “Wiedereingliederungsmaßnahmen” zugewiesen werden, die in allen Belangen den geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Unternehmen und Unternehmer sollten sich nicht durch Umgehung von Arbeitsrecht und Kollektivverträgen an Arbeitslosen zusätzlich bereichern. Die „Betreuungsberichte“ sind mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz nicht vereinbar. Wir könnten uns auch hier in Absprache mit Betroffenen Initiativen wie Anträge, Petitionen sowie Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel etc. vorstellen.

Liste Perspektiven: Der kollektivvertragsfreie Raum muss dringendst geschlossen werden und betrifft nicht nur diesen Bereich.

ÖAAB: Das muss geändert werden. Alle Kollektivverträge sollen angemessene Mindestlöhne vorsehen.

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