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AK-Wahlen 2014 Wahlumfrage Antworten 13: Partizipation Arbeitsloseninitiativen - Arbeitslosenanwaltschaft/Sozialanwaltschaft

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 21:01

Frage 13: AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien, ohne Kontakt mit betroffenen Mitgliedern bzw. Arbeitsloseninitiativen zu halten oder über ihre Arbeit in den Gremien Rechenschaft zu legen. Die UNO verlangt daher einen Dialog mit den Arbeitslosen. Die International Labour Organization ILO verlangt ebenfalls eine bessere Einbeziehung der Betroffenen. Der Vorschlag Ihrer Fraktion wäre?
Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine eigene Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten haben? Wie stehen Sie zur Idee einer „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Ab 1.1.2014 entscheidet nicht mehr die Landesgeschäftsstelle des AMS bei Berufungen gegen Bescheide der RGS, sondern die Richter/-innen des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen von Senaten. In diesen Senaten sind auch Laienrichter/-innen der AN/AG-Interessensvertretungen vertreten. Generell entscheiden diese richterlichen Senate mit Stimmenmehrheit. Die Berufs-, aber auch die Laienrichter/-innen sind im Rahmen ihrer Funktion u.a. weisungsungebunden und unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Die AK unterstützt Arbeitslose durch Rechtsberatung und im Bedarfsfall auch durch die Gewährung von Rechtschutz. Ebenso setzt sie sich für die Interessen der arbeitslosen Menschen u.a. in den AMS Gremien (z.B. Regionalbeirat, Landesdirektorium) und darüber hinaus aktiv ein. Auch bei den Befragungen zum niederösterreichischen Arbeitsklimaindex werden die Anliegen der Arbeitslosen erhoben und berücksichtigt.

Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stehen natürlich auch Lohnarbeitslosen bzw. Arbeitnehmer/-innen während Phasen der Arbeitslosigkeit zur Mitarbeit offen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen, finanzielle Existenzsicherung – speziell bei Arbeitslosigkeit – werden auch in der kommen-den Funktionsperiode zu den Schwerpunktthemen unserer Arbeit gehören. Über die Kammerräte, die schon erwähnten Befragungen, die Vielzahl an Beratungen im Rechtsschutz, Veranstaltungen zum Thema, Kooperationen mit Arbeitsloseninitiativen usw. fließen die Anliegen der Lohnarbeitslosen in die Gremien der AK und in deren interessenspolitische Arbeit ein.
Die Idee einer eigenen Arbeitslosenanwaltschaft ist nicht neu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass betroffene Arbeitslose mit den bestehenden Anlaufstellen zufrieden sind. Zu einem erheblichen Teil wenden sich die Betroffenen mit ihren Anliegen an die AK oder die Gewerkschaften und erhalten Beratung und Unterstützung. Dieses Angebot für unsere Mitglieder werden wir sicherlich nicht aufgeben, sodass es für eine eigene Arbeitslosenanwaltschaft schwierig sein wird, ein klares, eigenständiges Profil zu entwickeln und ein attraktives Serviceangebot zu entwickeln. Die Kooperationen mit bestehenden Arbeitsloseninitiativen zeigen, dass es andere, erfolgreiche „Rollen- bzw. Aufgabenverteilungen“ geben kann.

GLB: Das halte ich noch zusätzlich zur bereits erwähnten Einbindung der Arbeitsloseninitiativen in die AK-Vollversammlung und den AMS-Beirat für eine gute Idee.

Oberösterreich

AUGE: Die Verfassungsrechtlichen Rahmenbedingen der Arbeiterkammer sind klar definiert. Es sollte sich aber jede in der Kammer befindlichen Fraktion wesentlich mehr um die Ängste und Sorgen der Arbeitslosen kümmern bzw. einen Kommunikationsraum zu deren Unterstützung in den verschiedensten Länderkammern einfordern. Denkbar wäre auch eine eigene Vertretung in den jeweiligen ÖGB- Landesvorständen, wie es die AUGE OÖ seit einigen Monaten- bisher erfolglos- bei einer eigenen Vertretung eines Behindertenbegünstigen Mandates fordert. Wie auch in so manch` anderen Sachfragen scheitert dies bislang an der "absoluten" Mehrheitsfraktion FSG.

FSG: Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stehen natürlich auch Lohnarbeitslo-sen bzw. Arbeitnehmer/-innen während Phasen der Arbeitslosigkeit zur Mitarbeit offen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen, finanzielle Existenzsicherung – speziell bei Arbeitslosigkeit – werden auch in der kommen-den Funktionsperiode zu den Schwerpunktthemen unserer Arbeit gehören. Über die Kammerräte, die schon erwähnten Befragungen, die Vielzahl an Beratungen im Rechtsschutz, Veranstaltungen zum Thema, Kooperationen mit arbeitsloseninitiativen usw. fließen die Anliegen der Lohnarbeitslosen in die Gremien der AK und in deren interessenspolitische Arbeit ein.
Die Idee einer eigenen Arbeitslosenanwaltschaft ist in OÖ nicht neu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass betroffene Arbeitslose mit den bestehenden Anlaufstellen zufrieden sind. Zu einem erheblichen Teil wenden sich die Betroffenen mit ihren Anliegen an die AK oder die Gewerkschaften und erhalten Beratung und Unterstützung. Dieses Angebot für unsere Mitglieder werden wir sicherlich nicht aufgeben, sodass es für eine eigene Arbeitslosenanwaltschaft schwierig sein wird, ein klares, eigenständiges Profil zu entwickeln und ein attraktives Serviceangebot zu entwickeln. Die Kooperationen mit bestehenden Arbeitsloseninitiativen zeigen, dass es andere, erfolgreiche „Rollen- bzw. Aufgabenverteilungen“ geben kann.

Steiermark

AUGE: Unsere AUGE-Liste war und ist offen für alle Menschen, mit und ohne Erwerbsarbeit. Gegen die Sozial- u. Arbeitslosenanwaltschaft ist nichts einzuwenden.

GLB: Mithelfen die UNO-Empfehlung durchzusetzen. Also, Auf, auf ihr lieben Sozialpartner in Österreich!!

Wien

AUGE: S. oben. Die AUGE/UG setzt sich schon seit Jahren für die Einrichtung einer Arbeitslosen- bzw. Sozialanwaltschaft ein. Auf unseren Listen können Menschen mit oder ohne aufrechtem Erwerbsarbeitsverhältnis kandidieren und haben damit die selben Mitspracherechte.

FA: Wir verstehen uns als Vertreter von Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, aber auch Personen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Die Idee einer Vertretung für Langzeitarbeitslose klingt auf den ersten Blick verlockend. Allerdings gibt es auch da viele offene Fragen. Ich befürchte, dass eine Arbeitslosenvertretung an den politischen Realitäten scheitern dürfte.

So ist die Arbeiterkammer eine Organisation mit Gremien, die über ausreichend Infrastruktur verfügt. Diese Infrastruktur lebt von den Beiträgen, welche die Arbeitnehmer bezahlen.

Will man eine Arbeitslosenselbstvertretung gründen, so stellt sich die Frage, wie sie strukturell organisiert werden kann. Und eine Organisation ist zweifelsohne mit finanziellen Aufwand verbunden und ich habe die Befürchtung, dass Arbeitslose nicht bereit wären, genug Mittel beizusteuern, damit eine Arbeitslosenselbstvertretung auf Dauer funktionieren kann.

Ist an eine Kooperation mit der AK gedacht, die dazu führt, dass eine neue Organisation von der Infrastruktur der AK lebt, so wird das vermutlich zu Konflikten führen, bei denen Arbeitnehmer gegen Arbeitslose ausgespielt werden. Bei der Gewerkschaft dürfte es ähnlich sein. Langfristig würde einer Arbeitslosenselbstvertretung wohl das Aus drohen.

Eine Arbeitslosenselbstvertretung müsste auch voraussetzen, dass die dortigen Verantwortlichen sich nach einer angemessenen Zeit auch Wahlen stellen müssten. Und auch Wahlen kosten Geld. Sind dann zum Beispiel alle Erwerbsarbeitslose stimmberechtigt, müssten diese entsprechend informiert werden, abgesehen davon, dass eine Wahl von derzeit 450.000 Stimmberechtigten einen massiven organisatorischen Aufwand darstellt.

Vermutlich wird es auch Kritiker geben, die kein Verständnis dafür haben werden, dass Erwerbsarbeitslose an einer AK-Wahl teilnehmen dürfen, zeitgleich aber auch an einer Wahl zur Arbeitslosenselbstvertretung. Man wird mit einem Entweder-oder-Argument kommen, weil dann Erwerbsarbeitslose von zwei Gremien vertreten werden würden, während das bei Erwerbstätigen nicht der Fall wäre.

Womit ich zum wohl wesentlichsten Punkt komme. Eine Arbeitslosenselbstvertretung würde selbst bei den derzeit 450.000 Arbeitslosen keine Akzeptanz finden, weil die derzeitige rot-schwarze Bundesregierung damit ein Eingeständnis abgeben würde, wie schlecht sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beigetragen hat. Abgesehen davon glaube ich auch nicht, dass die wirklich zuständigen Gremien - und das sind die Sozialpartner, wie eben die Arbeiterkammer mit ihren 3 Millionen Mitgliedern als auch die Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer - eine Arbeitslosenselbstvertretung akzeptieren würden, die mit ihnen auf Augenhöhe verhandelt.

Anliegen von Erwerbsarbeitslosen in der AK wollen wir nach besten Wissen und Gewissen vertreten. Ihre Vorstellungen einer Selbstvertretung bitte ich Sie, konkreter darzulegen, aber auch meine Bedenken zu berücksichtigen. In der Arbeiterkammer gibt es einen Ausschuss, der sich gezielt mit Arbeits- und Sozialpolitik beschäftigt. Vielleicht besteht da die Möglichkeit einer Kooptierung.

FSG: Indem Erwerbsarbeitslose sowohl bei den Gewerkschaften als auch in der AK mitbeteiligt und auch passiv für die AK-Wahl wahlberechtigt sind. Außerdem ist ein Viertel der AK-Mitglieder einmal im Jahr erwerbsarbeitslos. Erwerbsarbeitslosigkeit ist ja kein eigener „Berufsstand“ sondern in der Regel ein temporärer Status, der viele ArbeitnehmerInnen leider immer wieder trifft. Außerdem soll die AK regelmäßig in repräsentativen Umfragen unter Erwerbsarbeitslosen deren Probleme erheben und diese dann in ihren politischen Aktionen berücksichtigen.

Selbstverständlich soll die AK auch mit Arbeitsloseninitiativen zusammenarbeiten. So eine Zusammenarbeit können wir uns sehr konstruktiv vorstellen. Natürlich wissen wir, dass Arbeitsloseninitiativen nicht für sich in Anspruch nehmen, „die Erwerbsarbeitslosen“ zu repräsentieren, weil das erstens keine homogene Gruppe ist und auch nur ein minimaler Prozentsatz der jährlich 850.000 von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen überhaupt Kontakt hat zu einer Arbeitsloseninitiative. Allein in der AK Wien werden jährlich rund 40.000 Menschen persönlich in Arbeits- und Sozialrecht beraten, 80% davon sind gerade arbeitslos. Sehr wenige von diesen sind in einer Arbeitsloseninitiative organisiert. Die AK soll daher jedenfalls regelmäßig durch repräsentative Erhebungen die Problemlagen der verschiedensten Erwerbsarbeitslosengruppen erheben und außerdem in Fokusgruppen tiefergehende qualitative Erhebungen zur Lage Erwerbsarbeitsloser durchführen. Diese Erkenntnisse müssen dann in die Arbeit der AK einfließen.

GLB: Das ist auf jeden Fall eine gute Möglichkeit. Verpflichtend sollte die Einbindung der Arbeitsloseninitiativen in die AK-Vollversammlung und den AMS-Beirat sein - wer das ist, sollen die Initiativen selbst bestimmen.

KOMintern: Die in die Gremien des AMS entsandten VertreterInnen der AK und des ÖGB haben auch dort nur eine Aufgabe, nämlich die Vertretung der Interessen der arbeitenden und arbeitslosen Werktätigen. Dies können sie nur tun, wenn sie die Situation und Lage der Betroffenen aus erster Hand kennen. Daher treten wir einerseits für eine verstärkte Zusammenarbeit der AK mit Arbeitslosenorganisationen ein und sind für eine direkte Einbeziehung, ja Vertretung der Arbeitslosen in den Gremien des AMS ein und werden uns dafür stark machen.

Allein schon im vorhin erwähnten Sinn halten wir in erweitertes Mitspracherecht wie auch eine eigene Vertretung der Lohnarbeitslosen für notwendig. Die Idee einer „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“ oder einer ArbeitslosensprecherIn/eines Arbeitslosensprechers, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen wird, wäre dafür eine gute Hilfe und Ergänzung.

ÖAAB: Da könnten wir uns sicherlich einige Möglichkeiten vorstellen. Einen Ombudsmann beispielsweise oder eine Stelle im Sozialministerium. Jedenfalls sind wir für ein Informations- und Mitspracherecht für Arbeitssuchende.

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