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Caritas Wien: Step2jobs

Aktive Arbeits… am So., 08.03.2015 - 15:03

VORSICHT FALLE "Betreuungsvereinbarung": Grundsätzlich darf bei einer vom AMS unter Androhung von Sanktionen zugewiesenen Maßnahmen die Teilnahme nicht von der Unterschrift unter einer privatrechtlichen Vereinbarung abhängig gemacht werden. Denn alles was aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen (Förderanträgen!) gemacht wird, ist laut Verwaltungsgerichtshof nicht sanktionierbar und daher freiwillig. Folgende zwei Punkte bei den step2jobs-Vereinbarungen sind nach wie vor rechtswidrig und sollten daher rausgestrichen werden:

  • Rufbereitschaft Mo - Fr von 8:00 bis 16:00 unter Angabe einer Telefonnummer. Arbeitslose sind laut Verwaltungsgerichthof nicht verpflichtet, auf Abruf bereit zu stehen (GZ 2002/08/0131) und dürfen auch telefonisch schwer erreichbar sein (GZ 98/08/0289)
  • Weiterführung der Betreuung wenn mensch nach einer kurzen Arbeit wieder arbeitslose wird. Da mit der Aufnahme einer Arbeit das AMS und die MA 40 kein Recht mehr haben, einen durch "Betreuung" zu überwachen endet jede Pflicht zur Teilnahme an einer AMS-Maßnahme mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit. Das AMS bzw. die MA 40 müssten dann erneut schriftlich zuweisen!

VORSICHT FALLE Datenweitergabe: Es werden rechtswidrige Zustimmungserklärungen zur Weitergabe von Daten vorgelegt. Diese können Sie jederzeit wiederrufen, ohne dass das AMS Ihnen den Bezug sperren darf (GZ 96/08/0042, GZ 96/08/0308). Sie können auch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde machen! Betroffene bitte bei Aktive Arbeitslose Österreich melden! kontaktataktive-arbeitslose.at

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