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Klageandrohung von 2 MitarbeiterInnen des AMS Hollabrunn

Aktive Arbeits… am Fr., 13.02.2015 - 17:33
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

PETZELBAUER & KLEINHAPPEL
RECHTSANWÄLTE

Verein Aktive Arbeitslose Österreich
z.Hd. Obmann Herrn Mag. lng. Martin Mair
Krottenbachstraße 40/ 9/ 6
1190 Wien

EINSCHREIBEN

Wien, 13.02.2015/GG

Unser Zeichen: 1/15

Betrifft: meine MD:

1. Dagmar M..

2. Claudia Ö.

Verletzung des Persönlichkeitsrechtes auf Anonymitätsschutz

§§ 16 u 43 ABGB

www.aktive-arbeitslose.at

Sehr geehrter Herr Mag. lng. Mair!

Frau Dagmar M. sowie Frau Claudia Ö. beide Bedienstete des AMS Hollabrunn werden von meiner Kanzlei vertreten.

Auf der Homepage unter www.aktive-arbeitslose.at veröffentlicht ihr Verein unter anderem das Protokoll einer Gerichtsverhandlung in Korneuburg, wo der Vorname, Nachname, das Geburtsdatum, die berufliche Stellung, und auch die Adresse meiner Mandantinnen ohne deren Einwilligung und daher rechtswidrig aufscheint.

Dadurch werden die entsprechenden Zeugenaussagen meiner Mandantinnen in dem Gerichtsverfahren, wie auch ihre persönlichen Daten einer breiten, grundsätzlich uneingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Es liegt dadurch eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte auf Anonymitätsschutz und Namensschutz vor.

Die Persönlichkeitsrechte sind in den §§ 16, 43 ABGB eindeutig definiert.

Bereits durch die Namensnennung wird das Persönlichkeitsrecht meiner Mandantinnen (SZ 59/182) verletzt.

Nach der Judikatur des OGH ist das Recht auf Namensanonymität Ausfluss eines „allgemeinen Persönlichkeitsrechtes“ des Betroffenen. Zur Frage ob ein Recht auf Namensnennung in Medien (wie das Internet bzw. einer Website) dem Anonymitätsinteresse überwiegt, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, die im gegenständlichen Fall zugunsten meiner Mandantinnen - die keine Personen des „öffentlichen Lebens“ sind – ausfällt.

Dem Betroffenen steht nach der Judikatur – neben einem Schadenersatzanspruch – auch ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu.

Ich habe Sie daher unter Klagsandrohung aufzufordern, binnen drei Tagen nach Zugang dieses Schreibens die Löschung, von Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum und der Wohnanschrift meiner Mandantinnen auf Ihrer Homepage vorzunehmen, und weiters die

Erklärung abzugeben, den Namen meiner Mandantinnen in Zukunft ohne deren vorherige Zustimmung auf Ihrer Homepage nicht zu veröffentlichen.

Für die Abgabe der Unterlassungserklärung reicht ein entsprechender Vermerk auf diesem Brief entsprechend firmenmäßig gefertigt aus.

Sollten Sie dem Löschungsbegehren nicht entsprechen, oder die Unterlassungserklärung abgeben werde ich ohne weitere Verständigung die entsprechenden gerichtlichen Schritte einleiten.

Unterschrift

Evidenzfrist vorgemerkt

Weitere Informationen:

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