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Arbeitstrainings als Gratis-Probezeit für Unternehmen? Die Volksanwaltschaft will nichts finden ...

Aktiver Admin am Mi., 06.02.2019 - 19:46
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Eine Arbeit Suchende Person machte in letzter Zeit auffallend oft die Erfahrung, dass Unternehmen als Bedingung für einen Job ein mehrmonatiges Arbeitstraining, bei dem mensch weiter den AMS-Bezug bekommt und eben nicht nach Kollektivvertrag angestellt wird und das Unternehmen NICHTS für die Arbeit zahlen braucht, machen soll. Die Ergebnisse der Bemühungen der Volksanwaltschaft Licht ins Dunkel zu bringen schauen folgendermaßen aus:

Volksanwaltschaft
Dr. Günther Kräuter
Volksanwalt

Sachbearbeiter/-in: MR Mag. Heimo Tröster

Geschäftszahl: VA-BD-SV/0674-A/1/2018

Datum: 04. Februar 2019

 

Sehr geehrte Frau M.!

Ich beziehe mich auf Ihr Mail vom 30. Januar und Ihr Telefonat vom 29. Januar 2019 zu den vom AMS geförderten „Arbeitserprobungen“.

Sie hatten dazu bereits im Sommer 2018 den Verdacht geäußert, dass dieses arbeitsmarktpolitische Instrument von Unternehmen missbraucht werden könnte und reguläre Dienstverhältnisse verstärkt durch „Arbeitserprobungen“ ersetzt würden. Wie Sie wissen, hatte die Volksanwaltschaft zu dieser Problematik ein Prüfverfahren durchgeführt. Sie haben nun gemeint, dass Sie über das Ergebnis des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft kein Schreiben der Volksanwaltschaft erhal- ten hätten bzw. kein diesbezügliches Dokument der Volksanwaltschaft auf Ihrem PC auffindbar wäre.

Es trifft zwar tatsächlich zu, dass Sie keine schriftliche Enderledigung von uns erhalten haben. Es fand aber am 30. Juli 2018 ein ausführliches Telefonat mit Ihnen statt, in dem Sie über das Prüfergebnis der Volksanwaltschaft informiert wurden. Sie hatten damals auf eine schriftliche Enderledigung verzichtet. Sie haben aber selbstverständlich das Recht auch eine schriftliche Erledigung zu erhalten, wenn Sie ein solche wünschen. Ich komme Ihrem Wunsch hiermit nach und teile Ihnen Folgendes mit:

Im Zuge unseres Prüfverfahrens wurde der Landesgeschäftsführer des AMS Kärnten von der Volksanwaltschaft um Bekanntgabe ersucht, wie viele vom AMS geförderte „Arbeitserprobungen“ es bei den von Ihnen namhaft gemachten Unternehmen (Dienstgebern) im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2018 gab. Konkret ging es dabei um die Hotel City Karin Strickner GmbH in 9500 Villach, Bahnhofsplatz 3, die Transgourmet Villach in 9500 Villach, Triglaverstraße 75, die Cafeteria & Gelateria Bellaggio im Einkaufszentrum ATRIO in 9500 Villach, Kärntner Straße 34 sowie um die Bäckerei Legat GmbH in 9500 Villach, Handwerkerstraße 22.

Festzuhalten ist, dass nach Prüfung aller Förderfälle (Arbeitserprobungen) bei den genannten Unternehmen (Dienstgebern) keine missbräuchliche Inanspruchnahme dieses Förderinstrumentes festgestellt werden konnte. Insbesondere hat sich auch Ihr Verdacht, dass diese Unternehmen reguläre Dienstverhältnisse sukzessive durch „Arbeitserprobungen“ ersetzen würden, um sich dadurch Kosten der Arbeitnehmerlohnkosten zu ersparen, nicht erhärtet.

Wenn man sich die Anzahl der bei der Sozialversicherung gemeldeten regulären Dienstverhältnisse bei diesen Unternehmen im Vergleich zu den Arbeitserprobungen ansieht, so zeigt sich, dass Arbeitserprobungen nur einen sehr geringen Anteil haben. So liegt die Zahl der regulären Dienstverhältnisse, je nach Dienstgeber, zwischen 68 und 142, während auf der anderen Seite bei keinem der genannten Unternehmen mehr als 10 vom AMS finanzierte Arbeitserprobungen stattgefunden haben. Auch wurden einzelne Arbeitserprobungen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt und führten teilweise sogar zu dauerhaften, also zu unbefristeten Dienstverhältnissen.

Nähere Details kann ich Ihnen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit leider nicht mitteilen. Ich möchte Ihnen aber versichern, sehr geehrte Frau M., dass seitens der Volksanwaltschaft alles sehr sorgfältig geprüft wurde und – wie oben bereits gesagt – keinerlei Anhaltspunkte für ei- nen Missbrauch erkennbar waren. Insofern besteht aus Sicht der Volksanwaltschaft aktuell auch keine Veranlassung, eine Abschaffung dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments zu empfehlen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den vorliegenden Informationen behilflich sein. Für ergänzende

Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Mag. Markus Huber e.h.

Auffallend ist, dass wieder einmal das "Amtsgeheimnis" für die Verweigerung näherer Informationen herhalten muss und die Volksanwaltschaft die Zahl der Arbeitstrainings mit der Gesamtzahl der Mitarbeiter*innen und gerade nicht mit der Zahl der neu beschäftigten Mitarbeiter*innen vergleicht und auch nicht den Zeitraum des Vergleichs nennt. Sogar über die Gesamtzahl der Arbeitstrainings (in welchem Zeitraum?) schweigt sich der Volksanwalt aus, somit bleibt wieder alles unüberprüfbar!

Und worauf der Volksanwalt überhaupt nicht eingeht: Das nach Rechtsprechng des VwGH Arbeitstrainings und Arbeitserprobungen nur im Rahmen von Wiedereingliederungsmaßnahmen gemacht werden dürfen, bei denen die Menschen entsprechend fachlich und sozialpädagogisch betreut werden. Wer normal arbeiten kann, der braucht ja weder Arbeitstraining noch Arbeitserprobung!

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