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Protestschreiben von Aktive Arbeitslose Kärnten an die Hofburg gegen die geplante Abschaffung der Notstandshilfe

Aktive Arbeits… am So., 31.12.2017 - 17:35
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrte Frau Ecker,
Sehr geehrter Herr Pickl-Herk,

mit Entsetzen und Empörung haben wir, AdministratorInnen der Regionalgruppe Kärnten des Vereins Aktive Arbeitslose Österreich, vom neuen Regierungsprogramm erfahren, in dem das österreichische Sozialsystem als ein durch einzelne Bevölkerungsgruppen missbrauchtes gesehen wird bzw. anders herum betrachtet, es als ein vor (angeblich weiterem) Missbrauch zu schützendes interpretiert wird.

Unter diesem Gesichtspunkt scheint sich die neue Regierung zur Aufgabe gemacht zu haben, das Sozialsystem, auf das sich Österreich bislang berufen konnte, vor angeblichen Missbrauch derart zu schützen, indem es sukzessive abgebaut wird. Damit verlieren Menschen, die bereits sozial benachteiligt sind, immer mehr ihre Existenzgrundlage. Zeitgleich geraten durch die zu erwartenden restriktiven Gesetze weitere Bevölkerungsgruppen in Armut, wir sprechen hier von Menschen, die im neuen Regierungsprogramm durch die neuen zu erwartenden Gesetze betroffen sein werden: Erwerbsarbeitslose mit Notstandshilfebezug, MindestsicherungsempfängerInnen und AsylwerberInnen.

Die geplante Abschaffung der Notstandshilfe als Aufgehen in der Mindestsicherung stellt einen Angriff auf die Existenz der NotstandshilfebezieherInnen dar, die vor dem Bezug der Mindestsicherung ihr Vermögen bis auf 4100 Euro verwerten müssen. Haus- und Wohnungseigentümer werden nach 6-monatigem Bezug der Mindestsicherung vom Sozialministerium durch eine grundbücherliche Sicherstellung enteignet. Und dies alles nur, weil die somit Armgemachten keinen Erwerbsarbeitsplatz finden können, weil sie für die Wirtschaft – sie ist ja quasi der alleinige Arbeit“geber“, der die Arbeitssuchenden auswählt – zu jung, zu alt, zu „frau“, zu krank, zu migrantisch, zu langzeitarbeitslos, überqualifiziert oder wer weiß was sonst noch alles sind.

Wir sind der Auffassung, dass die Politik eines Landes zwar der Wirtschaft genügend Entfaltungsmöglichkeiten bieten sollte, jedoch nicht zu Lasten der Erwerbsbeschäftigten und Arbeitssuchenden. In der Gesetzgebung sollte dies angemessen zum Ausdruck kommen, d. h. Extreme, wie die Anhäufung von Eigentum und Kapital auf der einen und immer größerer Armut auf der anderen Seite, dürfen in einem Land wie Österreich, in dem die Bevölkerung auf sein bisheriges Sozialsystem im allgemeinen vertrauen konnte, nicht entstehen. Durch eine Verschärfung durch das Arbeitslosengeld NEU und weiterer sozial restriktiver Gesetze wird die Verarmung sozialer Randgruppen rasant beschleunigt, die die Zivilgesellschaft nicht mehr auffangen kann.

Das neue Regierungsprogramm schürt geradezu eine Sündenbockpolitik, die an den Rechtlosesten und bereits Armgemachten das statuiert, was sie in Folge an ihnen beweisen will. Entsolidarisierung und Spaltung der Gesellschaft werden dadurch zunehmen. Armut wird zu Verelendung, während der Reichtum einiger weniger mehr und mehr steigt und dies meistens leistungslos, ohne wesentliche Steuern und Abgaben.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wollen Sie das Österreich wirklich zumuten?

Dürfen wir an dieser Stelle ein paar wesentliche und konstruktive Vorschläge machen, wie Österreich das Land bleiben kann, als das es gesehen wird: weltoffen, freundlich, innovativ, mit hoher kultureller Tradition und sozialen Werten.

  • Beibehaltung der Notstandshilfe in der derzeitigen Form mit zusätzlicher Aufstockung auf ein existenzsicherndes Niveau, wenn dies bei BezieherInnen nicht der Fall sein sollte. Da die Notstandshilfe eine Versicherungsleistung ist, ist sie bei vorhergehenden geringem Einkommen bei vielen BezieherInnen unter dem Betrag der Mindestsicherung. Der Großteil der MindestsicherungsbezieherInnen sind AufstockerInnen, d.h. 77,9% (2016) bekommen laut Statistik Austria diese als Ergänzungsleistung, weil die Bezahlung eines prekären Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses nicht existenzsichernd ist. Der Anteil der Mindestsicherung am Sozialbudget liegt gerade einmal bei knapp 1 Prozent (laut Volkshilfe Österreich) oder in Zahlen bei 1,024 Milliarden Euro (Statistik Austria).

  • Die geplante Aufhebung der Anrechnung des Partnereinkommens bei Notstandshilfe soll umgesetzt werden. Dies ermöglicht insbesondere Frauen ein unabhängigeres Einkommen.

  • Abbau von prekären Beschäftigungsverhältnissen, wie zeitlich befristete und nicht existenzsichernde Teilzeitarbeit: Durch die Form der Erwerbsarbeit sind ArbeiternehmerInnen unter großem existentiellen Druck, unterjährig arbeitslos und müssen, da sie oft nicht genug verdienen, Mindestsicherung beziehen.

  • Bessere Verteilung der vorhandenen Arbeit: Einführung einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Arbeitsplätze für Behinderte und chronisch Kranke sollen geschaffen werden, die dem individuellen Leistungsvermögen angepasst sind und eine finanzielle Aufstockung auf ein existenzsicherndes Niveau aufweisen.

  • Die Einführung eines 12-Stunden-Arbeitstages hätte fatale und kontraproduktive Folgen. In der Privatwirtschaft würde der 12-Stunden-Arbeitstag dahingehend missbraucht werden, als dass einerseits keine zusätzlichen Erwerbsarbeitsplätze entstehen würden, die wir aber dringend benötigen, und andererseits Dienst- und ArbeitnehmerInnen faktisch keine Überstunden mehr ausbezahlt oder anderweitig abgegolten bekommen würden. Außerdem würden noch vorhandene Teilzeitstellen wegfallen, da ja bei einem 12-Stunden-Arbeitstag die Teilzeitarbeiten von den Dienst- und ArbeitnehmerInnen im Rahmen des 12-Stunden-Arbeitstages übernommen werden können. Von den daraus entstehenden Konsequenzen für die physische und psychische Gesundheit, für familiäre Belange wie fehlende Kinderbetreuung und die Folgekosten für die Gesundheit erst ganz zu schweigen.

  • Unsere Arbeitswelt ändert sich derart, dass durch Automation, Digitalisierung und Robotisierung immer mehr Arbeitsplätze verloren gehen und viele andere prekarisiert werden. Die somit Erwerbsarbeitslosen können nur vereinzelt in anderen Berufen untergebracht werden und die Massenarbeitslosigkeit wird ansteigen. Die Gleichung „je mehr jemand arbeitet, umso mehr verdient er (oder sie)“ geht jetzt schon nicht auf. 500 000 Arbeitslose stehen 40 000 freien Arbeitsstellen gegenüber. Märkte können nicht unbegrenzt wachsen. Firmengewinne und Unternehmenssteuern fließen kaum in die Wirtschaft und an den Staat zurück. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist aus diesen Geldern finanzierbar und bereits jetzt notwendig. Die Vorschläge in den vorangehenden Punkten sehen wir als schrittweisen Übergang zu einem solchen.

  • Auch Erwerbsarbeitslose bzw. NotstandshilfebezieherInnen sind Konsumenten, egal ob für den täglichen Bedarf oder für welche Güter oder Produkte auch immer, sofern ihnen dies finanziell so weit überhaupt möglich ist. NotstandshilfebezieherInnen tragen zur Absicherung von Erwerbsarbeitsplätzen von jenen Menschen bei, die noch einen haben.

Wir weisen abschließend auf die Menschenrechte hin: jeder Mensch hat das Recht auf frei gewählte Arbeit, jeder Mensch ist frei und gleich an Rechten und Würde geboren. Das AMS hatte immer schon die Möglichkeit, Erwerbsarbeitslose mit Bezugssperren zu sanktionieren und hat dies auch wiederholt und erfolglos getan. So gab es im Jahr 2015 mehr als 102 000 Sanktionen, um mehr als 1,2 Prozent als im Jahr 2014 (laut AMS-Statistik). Trotz Bezugssperren kam es nicht zu Arbeitsaufnahmen, weil eben keine entsprechenden Arbeitsstellen verfügbar waren bzw. sind. Somit ist auch bewiesen, dass ein Staat, der seine Leistungsberechtigten mittels eines Sanktionenregimes paternalistisch erziehen und zum gesellschaftlichen Wohlverhalten anspornen will, keinen positiven Effekt – sprich: mehr Erwerbsarbeitsplätze und Arbeitsaufnahmen – mit seinen Sanktionen erzielt. Wir schließen uns der Ansicht von Frau Inge Hannemann, ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin, Politikerin und Hartz-IV-Kritikerin, an, dass Verschärfungen, Bestrafungen, Sanktionen aller Art keineswegs ein positives Bild, Handeln, Denken oder eine Kooperation fördern, schon gar nicht, wenn schlichtweg zu wenig Erwerbsarbeitsplätze zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Andrea Bugge
Dr. Mag. Stefan Risto-Donevič

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