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Mitbestimmung bei der Reform der Arbeitslosenversicherung: Keine Reform ohne die Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen!

Aktiver Admin am Di., 09.11.2021 - 22:05

Antrag 06

an die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
zur Tagung der Vollversammlung am 11.11.2021
der Wahlwerbenden Gruppe

FAIR UND TRANSPARENT

zum Thema

Mitbestimmung bei der Reform der Arbeitslosenversicherung:
Keine Reform ohne die Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen!

Im Vorfeld der von Arbeitsminister Martin Kocher von oben herab angekündigten Reform der Arbeitslosenversicherung hat Martin Kocher zuerst alle möglichen „Systempartner“ zu einem „Reform-Dialog“ eingeladen, nur jene nicht, um die es eigentlich gehen sollte: Die Erwerbsarbeitslosen und deren Initiativen und Selbstorganisationen!

Es schaut spätestens nach dem Lob der Wirtschaftskammer für das Reform-Vorhaben danach aus, dass die Unternehmer-Seite hohes Interesse an einer Reform zeigt. Bereits 2015 gab es einen Vorstoß. FAIR UND TRANSPARENT beobachtet die Entwicklungen besorgt, lehnen wir doch Muster wie Hartz IV in Deutschland oder andere Verschlechterungen für erwerbsarbeitslose Personen ab.

Mittlerweile wurden neben den Sozialpartnern (ohne Einbeziehung oder Information aller Kammerräte) zwar einzelne Betroffene befragt, eine ernstzunehmende, nämlich regelmäßige, transparente und verpflichtende Struktur zur Einbindung der selbstorganisierten Vertretungsinitiativen der Erwerbsarbeitslosen und der beschäftigungspolitischen Zielgruppen als selbst Betroffene eine tiefen Einblick in die Lage haben, fehlt jedoch, wie wir von der unabhängigen Initiative „Aktive Arbeitslose Österreich“ informiert wurden und uns auch von anderen Organisationen bestätigt wurde.

Vergleiche Parlamentskorrespondenz Nr. 1168 vom 21.10.2021, wo die Betroffenen nicht nur ganz am Schluss erwähnt werden, sondern auch gleich im Zusammenhang mit der Armutskonferenz:
Im Rahmen des Reformdialogs zur "Arbeitslosenversicherung Neu", die auch Bundesrat Martin Preineder (V/N) in seiner Frage anschnitt, gebe es bereits Gespräche mit den Sozialpartnern – auch aus der Landwirtschaft -, sowie mit dem Arbeitsmarktservice, mit WissenschafterInnen beziehungsweise ExpertInnen aus unterschiedlichen Institutionen und mit den SozialsprecherInnen des Parlaments. Natürlich werde auch mit Betroffenen über die Reformideen gesprochen, versicherte der Minister, unter anderem mit der Armutskonferenz. Außerdem ziehe man Vergleiche mit Arbeitsmarktsystemen im Ausland“.
[siehe https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK1168/index.shtml]

Dabei gäbe es gewichtige internationale Verpflichtungen Österreichs, neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden auch die konkret Betroffenen und ihre selbstorganisierten Vertretungsinitiativen von Anfang an dauerhaft einzubeziehen.

  • Nach ILO Übereinkommen 122 – Übereinkommen über die Beschäftigungspolitik (veröffentlicht als BGBl 355/1972) – sind „Vertreter der Personen, die von den beabsichtigten Maßnahmen betroffen werden […] in Bezug auf die Beschäftigungspolitik anzuhören, damit deren Erfahrung und Meinung volle Berücksichtigung finden und damit ihre volle Mitarbeit bei der Ausarbeitung dieser Politik und somit die Unterstützung dieser Politik gesichert werden.“
    [Anm.: ILO = International Labour Organization, Internationale Arbeitsorganisation]

  • Mit dem Beitritt zur ILO Empfehlung 202 – Empfehlung betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz – hat sich Österreich verpflichtet, bei der Formulierung, Ausführung und Überwachung bei der Ausweitung des sozialen Schutzes, der stets verbessert werden soll, neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden auch „repräsentative Organisationen betroffener Personen“ einzubeziehen.

  • Die UNO hat aufgrund der fehlenden Umsetzung der Partizipation der von der Arbeitslosenpolitik betroffenen Menschen bei der 4. Staatenprüfung über die Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte am 13.12.2013 in Genf die österreichische Regierung bzw. das AMS zu einem „regelmäßigen und offenen Dialog“ mit den Arbeitslosen aufgefordert.

Trotz hoher Budgets für das AMS und dessen oft von der Regierung zentral gelenkten Programme steigt die Zahl der Langzeiterwerbslosen. Selbst die Erhöhung des Drucks durch verstärkte AMS-Sanktionen, die zu oft unverhältnismäßig sind und Betroffene mitunter auch unter die finanziellen Mindeststandards und damit in die Armutsgefährdung bringen, konnte das nicht ändern.

Umso dringlicher ist eine demokratische Mitsprache der Betroffenen und auch ihrer Selbstvertretungsinitiativen, weil nur die betroffenen Menschen selbst am besten wissen, was diese brauchen - und nicht (vermeintliche) ExpertInnen oder gar Interessenvertretungen jener, die mit den Erwerbsarbeitslosen ein Geschäft in Form von AMS-Maßnahmen machen und gemeinsam mit der Regierung bestimmen wollen, was gut für Arbeit Suchende oder den Arbeitsmarkt sein soll.

Erfreulich ist, wenn mittlerweile laut OTS-Meldung einzelne Betroffene punktuell befragt wurden, siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211025_OTS0096/arbeitsminister-im-gespraech-mit-arbeitssuchenden-zur-arbeitslosenversicherung-neu.

Dennoch ist es unumgänglich, dass auch alle Arbeitslosen-Vertretungsinitiativen von Beginn an strukturiert und dauerhaft eingebunden werden, weil sie aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeiten tiefe Einblicke sowohl fachlicher Natur als auch über die vielfältigen Erfahrungen von Betroffenen haben!

Deshalb beantragt das AK-Team FAIR UND TRANSPARENT
nach Abstimmung mit der unabhängigen Initiative „Aktive Arbeitslose Österreich“:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert Arbeitsminister Martin Kocher in Bezug auf die geplante Reform der Arbeitslosenversicherung und den offensichtlich bereits gestarteten Reform-Dialog auf:

  • Veröffentlichung aller bisherigen Aktivitäten und Gesprächsdokumentationen des Reform-Dialogs

  • Öffentliche Zugänglichkeit des Reform-Dialogs und seiner Dokumentationen für alle weiteren Gespräche und Aktivitäten

  • Volle Einbeziehung der von den Regierungsplänen betroffenen Menschen und ihrer selbstorganisierten Arbeitsloseninitiativen sowie der VertreterInnen aus den entsprechenden Zielgruppeninitiativen (z.B. Frauen, behinderte Personen, etc.) ab sofort in alle weiteren Gespräche zum Reform-Dialog und in die Entscheidungsfindung mit gewichtiger Stimme

  • Aufbau einer Erwerbsarbeitslosen- und Sozialanwaltschaft, ausgestattet mit ausreichenden Ressourcen für ihre Aufgaben als Beratungs- und Ombudsstelle und zur Durchsetzung von Rechten der Betroffenen sowie als Plattform der Arbeitsloseninitiativen und Zielgruppenvertretungen für den politischen Dialog

  • Zulassung der Selbstorganisationen der Betroffenen zur Vertretung in den AMS-Aufsichtsgremien auf Bundes- und Landesebene mit zusätzlicher Stimme zu den bestehenden VertreterInnen.

 

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