Aktive Arbeitslose Österreich fordert die möglichst rasche Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen. Insbesondere:
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Unabhängige Evaluation der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen. Insbesondere Veröffentlichung über Sanktionen und deren Auswirkungen.
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Erhöhung der Mindestsicherung auf eine Höhe deutlich über Armutsgrenze nach EUSILC, bzw. dem „Referenzbudget“
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Rechtlicher Anspruch für Sonderbedarf (z.B. Reparaturen, (chronische) Krankheit…)
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Recht auf Abdeckung des gesamten Wohnbedarfs (inklusive Heizung)
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Recht auf Anerkennung von Unterhaltsverpflichtungen
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Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten!Solange es noch Sanktionen gibt: Information der Betroffenen von einer Beratungsmöglichkeit durch SozialarbeiterInnen und Betroffenenselbstorganisationen sowie Information über Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) während den Sanktionen. Unabhängige Evaluation über Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen unter Einbeziehung von Betroffenenselbstorganisationen.
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Verfahrenshilfe bei Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde
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Schluss mit der verfassungswidrigen generellen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde in Wien und in der Steiermark!
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Verwarnung vor Ausspruch von Sanktionen entsprechend der Artikel 15a Vereinbarung!
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Recht auf freie Kurswahl
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Reduktion des automatischen Datenaustausches mit anderen Behörden auf das absolut notwendige!
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Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung. In einem Rechtsstaat haben die BürgerInnen ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage die Bürokratie entscheidet, zumal die Mindestsicherungsgesetze in vielen Punkten sehr vage sind.
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Recht auf unabhängige Beratung durch einE weisungsfreien SozialarbeiterIn!
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Einrichtung einer Sozialanwaltschaft als Betroffenenselbstvertretung.
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Recht auf Bewegungsfreiheit: Keine Erfassung von Daten über Aufenthalte außerhalb des eigenen Bundeslandes
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Armut und Arbeitslosigkeit strengen an: Recht auf Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Wochen im Jahr. Erhöhung für Familien mit Kindern bzw. bei besonderen familiären Verpflichtungen. Recht auf kurze Auslandsaufenthalte zur Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen (Hochzeiten, Todesfälle, ...)
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Erhöhung der Freigrenze für die Vermögensverwertung auf die 10fache Höhe der Armutsgrenze nach EU-SILC
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Kein versteckter Regress durch Eintragung in das Grundbuch bei Eigentumswohnungen etc. wenn diese zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs bzw. dessen der eigenen Familie (Kinder!) dienen, um die Verschärfung von Armut in der nächsten Generation zu vermeiden.
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Aufstockende Mindestsicherung nicht nur für ArbeitnehmerInnen sondern auch für Selbständige und andere prekär Arbeitende.
Dieser Antrag wurde in leicht abgeänderter Form von der AUGE/UG in ihr Forderungsprogramm aufgenommen und in der Herstsitzung 2015 in die Vollversammlung der AK Wien (=Bundesarbeiterkammer) eingebracht! Der Antrag wurde dort an den zuständigen Fachausschuß für Arbeitsmarktpolitik zur weiteren Bearbeitung verwiesen.