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Arbeitslosenzahlen 2018: Zwischenkonjunktur für AMS-Reform mit den betroffenen Menschen nutzen statt gegen Erwerbslose Stimmung machen!

Aktiver Admin am Mi., 02.01.2019 - 10:52

(Wien, 2.1.2019) So erfreulich die dank guter Zwischenkonjunktur laut Sozialministerium um 6,7 % gesunkene Zahl der als erwerbsarbeitslos gezählten Menschen ist, so wenig Anlass zur Hoffnung gibt die unter Schwarzblau noch stärker über die betroffenen Menschen hinweg gemachte Fakepolitik. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein führt ebenso wie einer ihrer Vorgänger Rudolf Hundstorfer (SPÖ) Gespräche nur mit den „Systempartnern“, die ihr Geschäft mit der Arbeitslosigkeit machen (Kursbranche, „zweiter Arbeitsmarkt“), aber nicht mit den nach wie vor über 500.000 Menschen, die ohne Erwerbseinkommen durchkommen müssen. Unterbeschäftigung durch Teilzeitarbeit wird ebenso wie Niedriglohnarbeit nicht einmal ausgewiesen.

Leider stellen wir wieder vermehrte Stimmungsmache gegen Erwerbslose fest: Unternehmer klagen über Fachkräftemangel, der nach wie vor oft durch die starke Diskriminierung älterer Arbeitsuchender von der Wirtschaft selbst verursacht wird. Vermehrt sollen Erwerbslose via „überregionaler Vermittlung“ in ferne Bundesländer zwangsvermittelt werden und so ihrer Verfassungsrechte auf freie Wohnsitzwahl und Schutz des Privatlebens unserer Meinung nach rechtswidrigerweise beraubt werden.

Schluss mit der Stimmungsmache gegen die Opfer der Wirtschaftspolitik

Durch die erstmalige Einrechnung der tageweisen Bezugssperren wegen versäumter Kurstage hat das AMS das Phantasma von stark steigenden Bezugssperren in den Umlauf gebracht, das von willfährigen Medien zum Märchen der steigenden „Arbeitsverweigerung“ ausgebaut wurde, zumal schon bisher lediglich schätzungsweise nur die Hälfte der § 10 AlVG Sperren wegen „Vereitelung“ einer Arbeitsaufnahme und der Rest wegen den AMS-Kursen verhängt wurden. Der Presserat hingegen verweigert seine Arbeit, weil er fundierte Beschwerden nicht einmal behandeln will!

Mit dem „AMS-Algorithmus“ betreibt die Regierung Fake-Politik, weil dieser keinesfalls die im § 31 AMS-Gesetz mit gutem Grund vorgeschriebene Begründung des Einzelfalles (nach vorherigem Parteiengehör!), das Diskriminierungsverbot und den Ausgleich von Benachteiligungen aushebeln darf. Die willkürliche Kategorisierung von „Randgruppen“ ist wesentliche Voraussetzung einer sozialrassistischen Politik der Spaltung und Diskriminierung.

So erfreulich das Aufschieben der geplanten mutwilligen Abschaffung der durch die Verfassung geschützten Versicherungsleistung Notstandshilfe ist, so zeigt der Entwurf des Mindestsicherungsgesetzes, dass die Schwarzblaue Regierung weiter auf Spaltung und gegeneinander Ausspielen der Bevölkerung zum Wohle der Reichen und Superreichen baut und die Gefahr des Sozialraubs noch lange nicht vollständig gebannt ist.

Neustart der Beschäftigungspolitik durch demokratische Mitsprache der betroffenen Menschen

Aktive Arbeitslose Österreich fordern daher, das Zwischentief bei den Arbeitslosenzahlen für eine echte Reform des AMS unter voller Einbeziehung der betroffenen Menschen, die oft Jahre lang selbst in ihre Versicherung eingezahlt haben und somit die wirklichen Auftraggeber des AMS sein müssen.

  • Schluss mit der Politik der Verunsicherung: Keine Abschaffung der Notstandshilfe, keine Verschlechterungen bei der Mindestsicherung!

  • Freiwilligkeit aller AMS-Programme, denn nur Freiwilligkeit garantiert als einfachste Qualitätssicherung die bestmögliche Wirkung und sparsame Verwendung von Versicherungs- und Steuergeldern (Steuergelder werden nur für die oft sinn- und wirkungslosen AMS-Maßnahmen zugeschossen!). Der Druck durch existenzbedrohende Bezugssperren erhöht laut wifo keinesfalls die Vermittlungserfolge, schafft dafür viele Probleme, die bislang niemand untersucht!

  • Schluss mit dem sinnlosen Data-Mining für Mengele 2.0. Datenschutzgesetz und EU Datenschutzgrundverordnung umsetzen. Recht auf informationelle Selbstbestimmung!

  • Aufbau einer Erwerbslosen- und Sozialanwaltschaft als Rechtsdurchsetzungsagentur und Plattform der Betroffenenselbstorganisationen. Volle Mitsprache von Betroffenenselbstorganisationen bei Planung, Durchführung und Kontrolle der AMS-Tätigkeiten wie in der 2012 beschlossenen ILO Empfehlung 202 und im Zusatzantrag des UN Hochkommissars für Menschenrechte vorgesehen ist.

Rückfragehinweis:

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
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