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Wahlumfrage Wiener Gemeinderatswahl 2015 - Antworten der Fraktionen: NEOS (16.10.2015, 15:11)

Aktive Arbeits… am Do., 01.10.2015 - 22:39

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1. Was sind für Sie die wichtigsten URSACHEN der steigenden Zahl erwerbsarbeitsloser Menschen in Wien? Ist das nur ein lokales Problem, oder auch ein globales? Ist es nur ein vorübergehendes oder dauerhaftes Problem? Ist es nur ein Detailproblem der Wirtschaft & Politik oder doch ein grundlegendes Systemproblem?

Die gegenwärtig steigende Zahl an Erwerbslosen ist im europäischen Kontext vor allem ein österreichisches Problem. Die Erwerbslosenzahlen sinken gesamteuropäisch gesehen, insbesondere wenn man nach Deutschland blickt, dass stets ein Vorbild für Österreich war.

Der Grund liegt allgemein in der Reformverweigerung der Bundesregierung, deshalb ist auch klar, dass es Strukturreformen bedarf, damit die steigende Erwerbslosigkeit nicht zu einem dauerhaften Problem wird. Es ist also ein Detailproblem der österreichischen Innenpolitik.

2. Was sind Ihre Vorschläge zur Verringerung der Zahl der Erwerbsarbeitslosen?

Arbeitsplätze werden von Unternehmen geschaffen. Dementsprechend müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, sodass Arbeitsplätze geschaffen werden können. Solange Österreich mit die höchsten Lohnnebenkosten hat und diese immer weiter steigen, wird es schwer neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Wir haben im Rahmen der Steuerreform einen umfassenden Plan zur Senkung der Lohnnebenkosten vorgelegt. Diese Senkung umfasst z.B. die Halbierung der Kammerumlagen, die Steuerfinanzierung der Wohnbauförderung und die Umschichtung der Kommunalsteuer durch die Steuerhoheit für Länder und Gemeinden. Dadurch wird eine Senkung der Lohnnebenkosten von knapp vier Milliarden Euro ermöglicht.

Ein weiterer Grund weshalb Unternehmen gehemmt sind Arbeitsplätze sind die bürokratischen Auflagen und die arbeitsrechtlichen Einschränkungen, insbesondere weil das Arbeitszeitgesetz aus einem Zeitalter der Rechenschieber und Steckkarten kommt, wird es der modernen und digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Hier bedarf es Flexibilisierungen.

3. Unterstützen Sie eine Arbeitszeitverkürzung? In welchem Ausmaß, mit/ohne  Lohnausgleich und mit welchen begleitenden Maßnahmen?

Im Gegensatz zur Gewerkschaft, der SPÖ und den Grünen sprechen wir uns klar gegen die Verkürzung der Normalarbeitszeit aus. Wir halten nichts von solcher Voodoo-Politik, die keine Arbeitsplätze schafft, sondern eine Gefahr für diese darstellt. Das Experiment der Arbeitszeitverkürzung in Frankreich hat gezeigt, dass dadurch Jobs vernichtet und nicht geschaffen werden. Nicht umsonst bezeichnet der renommierte amerikanische Ökonom und Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman die Arbeitszeitverkürzung als einen „Trugschluss der ökonomisch naiven Linken".

4. Die Gemeinde Wien mit ihren Subfirmen ist einer der größten Arbeitgeber in Wien und könnte mit gutem Beispiel vorangehen. Was soll Ihrer Meinung nach die Gemeinde Wien  in folgenden Angelegenheiten unternehmen:

    • Arbeitszeitverkürzung

Siehe Punkt 3.

    • Rückgängig machen der Auslagerung von Arbeit an (Sub)Subunternehmen
    • Verringerung der Leiharbeit
    • Ausbau der Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen und KundInnen (unter rot-grün wurden Mitbestimmungsmöglichkeiten massiv verschlechtert)

Um diese Fragen zu beantworten, bräuchten wir mehr Daten. Leider laufen die Unternehmungen und Beteiligungen der Stadt derart intransparent ab, dass es von außen nicht möglich ist, sich ein umfassendes Bild zu verschaffen.

    • Haben Sie weitere Vorschläge?

5. Wie stehen Sie zu dem in Wien vom AMS besonders forcierten „zweiten Arbeitsmarkt", wo durch eine vermutlich sittenwidrige Transitarbeitskräfteregelung reguläre Kollektivverträge umgangen werden und nur ein geringer Pauschallohn ohne Anrechnung von Vordienstzeiten gezahlt wird. Durch das Programm 50plus werde vermehrt ältere, erfahrene und auch qualifizierte Menschen in diese zumeist einfache und körperlich anstrengende Jobs, die selten eine Zukunftsperspektive bieten (laut neuer wifo-Studie erhöht sich nachher im Schnitt die ungeförderte Beschäftigung lediglich um 3 Tage pro Kalenderjahr!), unter Androhung des Existenzentzuges durch das AMS zugewiesen. Die hoch subventionierten Anbieter sind zudem oft als partei- oder sozialpartnernahe zu bezeichnen. Halten Sie das für einen gerechten Umgang mit Menschen, die nur deshalb erwerbsarbeitslos sind, weil sie von der Wirtschaft wegen dem Alter oder anderer Kriterien diskriminiert werden? Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wien solche Projekte nur noch dann fördert, wenn diese freiwillig sind und regulär entlohnt werden?

Wir sehen den zweiten Arbeitsmarkt und dahingehend auch sozioökonomische Betriebe in dem Umfang wie sie gegenwärtig gefördert werden kritisch – weil es langfristig nur in eingeschränktem Ausmaß zu einer Arbeitsmarktintegration in den ersten Arbeitsmarkt führt. Fraglich ist gerade bei älteren Arbeitnehmer_innen (+50), wieso dort so stark auf den zweiten Arbeitsmarkt gesetzt wird und gleichzeitig die Mittel für Schulungsmaßnahmen kaum steigen. Wir wünschen uns hier eine Umschichtung der Mittel, sodass wirkliche Erwerbschancen am ersten Arbeitsmarkt gefördert werden können und nicht partei- bzw. sozialpartnernahe Unternehmungen und Institute profitieren.

Menschen werden zudem am Arbeitsmarkt aufgrund ihres Alters nicht diskriminiert, weil sie älter sind, sondern weil ihr Alter entsprechende vom Gesetzgeber teilweise nicht bewusst vorgesehene Folgen mit sich bringt, beispielsweise das Senioritätsprinzip. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen darauf abzielen, dass spezifische, typische und durch Politik nicht veränderbare Unterschiede in der Position von Arbeitnehmer_innen ausgeglichen werden. Hierbei geht es vor allem darum Chancengerechtigkeit herzustellen.

Eine reguläre Entlohnung am zweiten Arbeitsmarkt wird kaum möglich sein, aufgrund finanzieller Engpässe. Wir würden uns viel mehr eine Integration am ersten Arbeitsmarkt und eine stärkere Förderung dahingehend wünschen – denn dort MUSS regulär entlohnt werden.

6. Sind Sie für die Förderung alternativer Wirtschaftsformen („solidarische Ökonomie") z.B. auch durch eine neue „Aktion 8000" wie unter Sozialminister Alfred Dallinger in den 89er Jahren? Wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen sonstigen Mitteln/Services und mit welchen Schwerpunkten?

Wirtschaftsformen sollen sich unabhängig von staatlicher Intervention entwickeln sollen – wer ökonomische Vorteile für sich in solchen Wirtschaftsformen sieht, wird sich entsprechend verhalten.

7. Die UNO hat bei der 5. Staatenprüfung Österreichs über die Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte im Herbst 2013 die Höhe der Mindestsicherung als zu niedrig (dzt. für Einzelpersonen rund 200 Euro unter der Armutsgrenze nach EU-SILC) und die Zugangshürden als zu hoch bezeichnet. Halten Sie die Mindestsicherung in der jetzigen Form für ausreichend oder wollen Sie diese verbessern? In welcher Art und Weise?

Die Mindestsicherung ist ausreichend. Vor allem weil bei Vergleichen oftmals nur die bundesrechtlich festgelegten Mindeststandards betrachtet werden, nicht aber die tatsächlich ausbezahlten und festgelegten Summen, die in den jeweiligen Bundesländern festgelegt werden – diese liegen aufgrund des bundesrechtlich festgelegten Verschlechterungsverbotes teilweise weit über den bundesrechtlichen Mindeststandards.

Eine Verbesserung wünschen wir uns bei den Erwerbsanreizen. Gegenwärtig wird die Mindestsicherung bereits bei einem geringen Zuverdienst (aufgrund eines sehr geringen Freibetrages) 1:1 gekürzt. D.h. es lohnt sich nicht eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, obwohl gerade am Beginn einer Arbeitsmarktreintegration eine geringe Erwerbsintensität helfen kann langfristig wieder Fuß zu fassen. Wir schlagen deshalb vor, dass bei einem Zuverdienst die Mindestsicherung nicht 1:1 gekürzt wird, sondern immer ein bestimmter Betrag des Zuverdienstes übrig bleibt und dadurch in der Mindestsicherung immer ein Anreiz besteht mehr zu arbeiten.

8. Halten Sie es für vereinbar mit den Werten der Demokratie und Menschenrechte (Recht  auf FREI gewählte Arbeit, Recht auf soziale Sicherheit), dass bei der allerletzten Existenzsicherung die Existenz von Menschen durch Bezugskürzungen bis auf den Wohnkostenanteil von 25% wegen angeblicher „Unwilligkeiten" auf reinen Verdacht hin (ohne vorherigem Parteiengehör) vernichtet werden kann? Sind Sie für die Abschaffung/Linderung des Sanktionenregimes? Wenn ja: In welcher Form. Wenn nein: Warum nicht?Sind Sie für die Einführung einer Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft? In welcher Form soll diese eingerichtet werden? Welche Aufgaben soll sie haben?

Es ist jedenfalls notwendig nicht über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden sondern entsprechende Parteienstellung zu gewähren. Die einführung einer Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft ist unnötig, weil bereits die Volksanwaltschaft für solche Fälle zuständig ist. Der Aufbau von Doppelstrukturen und –Zuständigkeiten ist unnötig.

9. Sind Sie für ein Wiener Informationsfreiheitsgesetz, das festschreibt, dass alle Durchführungsanweisungen veröffentlicht werden und Anleitungen in verständlicher Sprache veröffentlicht werden, damit wesentliche Informationen über die Arbeit der Gemeinde/des Landtags für die „Rechtsunterworfenen" endlich zugänglich werden?

Ja, wir sind für ein Informationsfreiheitsgesetz: NEOS fordert einen transparenten Staat, der im Rahmen der Informationsfreiheit öffentlich relevante Daten und Informationen zugänglich macht. Darüber hinaus sollte der Staat solche Informationen für die Bürger_innen nicht nur einfach zugänglich machen, sondern auch proaktiv und kostenlos zu Verfügung stellen (Open Data).

Wie bereits in Frage 4 erwähnt: für Außenstehende gibt es derzeit einfach zu wenige Informationen um sich einen ausreichenden Überblick über die Situation zu verschaffen.

10.  Unter rot-grün gab es unter dem Titel „Arbeitslosenanwaltschaft" das Projekt „offen gesagt" mit AK, Gemeinde Wien (SPÖ/Grüne), AMS, das lediglich eine Studie mit Fokusgruppen durchführte und Arbeitsloseninitiativen lediglich über die Studie informierte. Halten Sie diese Art der „Partizipation" für ausreichend? In welcher Form wollen Sie die Mitsprache Betroffener verbessern und einen offenen, politischen Raum schaffen? Vielleicht auch einmal im Jahr ein "Arbeitslosenparlament" im Rathaus?

Wie bereits beschrieben sehen wir keinen Bedarf einen außerordentlichen Anwaltschaft für Erwerbslose, sondern glauben, dass die Volksanwaltschaft die entsprechende Instanz ist.

Politische Partizipation und die Einbindung von Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse ist ein Kernanliegen von NEOS. Deshalb ist dies in allen Bereichen zu forcieren – Hearings und entsprechende Partizipationsprozesse sind dementsprechend zu fördern.

11.  Sind Sie für die Förderung von Betroffenenselbstorganisationen? (Dem Verein „Aktive Arbeitslose" wurde sogar die minimale Förderung als Selbsthilfegruppe verweigert, weil er politisch zu aktiv sei!) In welcher Form? Was können Sie selbst beitragen? Unterstützen Sie die Forderung des Vereins „Aktive Arbeitslose" nach einem selbst verwalteten Arbeitslosenzentrum? Alle möglichen Gruppen bekommen Förderungen und Räume, nur die rund 180.000 Wiener Erwerbsarbeitslosen nicht!

Grundsätzlich sollen Initiativen der aktiven Bürger_innengesellschaft finanziell unterstützt werden, allerdings gibt es dafür jetzt schon viele Möglichkeiten dafür. Jede Betroffenenorganisation hat die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen.

12.  Wie stehen Sie zu einer Existenzsicherung über ein bedingungsloses Grundeinkommen (unter Wegfall der Mindestsicherung)?

Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens kann nur in einer Gesellschaft funktionieren in der jegliche Ungleichheiten aufgehoben sind. Wir stehen kritisch bis ablehnend einer solchen Idee gegenüber, vor allem weil es verschiedene Ungleichheiten verstärken würde, insbesondere hätte es frauenpolitisch enorme Auswirkungen und würde aus unserer Sicht eine neue „Herd-Prämie" darstellen.

Einige internationale Studien zeigen zudem die volkswirtschaftlichen Gefahren auf. Die deutsche Naumann-Stiftung errechnete durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens eine Verringerung der Erwerbsquote (vor allem bei Frauen), eine niedrigere Wirtschaftsleistung und sinkende Gehälter.

Unser Bundes-Programm hält die Forderung nach einem „Bürger_innengeld“ fest, das die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit belohnt, mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand. Durch die Zusammenfassung möglichst aller Sozialleistungen zu einer einzigen Auszahlung, die durch eine einzige Behörde (Finanzamt) erfolgt, werden auf der einen Seite Kosten gespart und auf der anderen Seite Transparenz und Einfachheit für bedürftige Bürger_innen geschaffen.

Das Bürger_innengeld beruht auf dem Prinzip der „negativen Einkommenssteuer“, durch das ein Arbeitsanreiz geschaffen wird: Wer kein oder nur geringes Einkommen bezieht, erhält Bürger_innengeld. Damit sich Leistung lohnt und ein Anreiz für Bedürftige geschaffen wird, eine Arbeit aufzunehmen, wird das Einkommen nicht voll, sondern nur teilweise auf das Bürger_innengeld angerechnet. Wer also Erwerbsleistung bringt, wird von Anfang an über mehr Einkommen verfügen als jemand, der nicht erwerbstätig ist.

Dabei soll das Bürger_innengeld die jetzige Mindestsicherung sowie andere Leistungen wie Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss u.a. ersetzen.

13.  Setzen Sie sich für die Erhöhung der Nettoersatzrate bei der Arbeitslosenversicherung, die Valorisierung der Notstandshilfe (wurde im Jahr 2000 abgeschafft) und die Erhöhung/Abschaffung der Freigrenzen bei der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe ein, was das Sozialbudget der Gemeinde Wien bei der Mindestsicherung entlasten würde?

Die Nettoersatzraten sind nicht besonders hoch, das stimmt – doch muss man in Betracht ziehen, dass es entsprechende Aufstockungsmöglichkeiten gibt, insbesondere für Familien und vor allem auch für Personen die wirklich besonders geringes ALG haben (die Mindestsicherung). Zudem ist zu bedenken, dass langfristig das österreichische System bedingt durch die im Vergleich zum ALG relativ „großzügige" Notstandshilfe ein Absicherungssystem hat, das im zeitlichen Verlauf kaum zu einer Reduktion der Versicherungsleistung führt.

Grundsätzlich sollte aus unserer Sicht das Arbeitslosengeld drei wesentliche Funktionen erfüllen:

  • Soziale Sicherheit (ggf. durch steuerfinanzierte Sozialhilfe, wie Mindestsicherung)
  • Dem Versicherungsprinzip entsprechen und dadurch in einer Einkommensabhängigen Höhe zur Verfügung stehen, sodass kein Zwang besteht Jobs anzunehmen, die weit unter dem vorherigen Gehalt liegen (zur Verhinderung von Ineffizienzen am Arbeitsmarkt)
  • Anreize zu einer Arbeitsaufnahme bieten: d.h. der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Gehalt muss groß genug sein, andererseits muss die Höhe des Arbeitslosengeldes zeitlich abgestuft sein (aufgrund langfristiger Arbeitslosigkeit kann nicht mehr so ein hohes Einkommen wie zuvor erwirtschaftet werden – aufgrund von Dequalifizierung – sodass man auch niedrigere Arbeitslosengelder bezahlen kann, weil durch lange Arbeitslosigkeit das zu erwartende Einkommen aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abnimmt.

 
Unser Vorschlag dementsprechend, wäre eine Kostenneutrale Umschichtung der Mittel: Anfangs höheres Arbeitslosengeld, das zeitlich sinkt.

Die Anrechnung von Partnereinkommen scheint aufgrund dem Bestehen von Bedarfsgemeinschaften gerechtfertigt. Allerdings muss vermieden werden, dass (finanzielle) Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen werden und dahingehend oftmals Frauen in einer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sind.

14.  Gleichzeitig mit der Senkung der Kosten für die Jahreskarte der Wiener Linien wurde die bereits mit 70 Euro vergleichsweise hohe „Mehrgebühr" für „SchwarzfahrerInnen" auf 100 Euro erhöht (üblicherweise liegt diese Gebühr bei 40 – 50 Euro). Halten Sie das für angemessen? Die vergünstigte Monatskarte ist nicht personalisiert, wer diese bloß zu Hause vergessen hat, muss trotzdem Strafe zahlen!

Das ist nur ein Beispiel dafür, dass Wien Gebührenweltmeister ist. Eine Senkung auf das Niveau anderer vergleichbarer Städte wie Graz oder Linz ist durchaus sinnvoll. Uns ist bewusst, dass sozial schwächere Menschen von diesen erhöhten Gebühren überproportional belastet sind. Allerdings ist auch klar, dass - um Missbrauch vorzubeugen - eine übertragbare Monatskarte nicht im Nachhinein nachgebracht werden kann, sondern immer mitzuführen ist.

15.  Der Mobilpass ist nur für BezieherInnen der Mindestsicherung erhältlich, aber nicht für Arbeitslose, die sich dem bürokratischen Mindestsicherungsregime (u.a. massiver Datenaustausch!) nicht unterwerfen wollen. Wollen Sie das ändern?

Die Grundidee ist ja, dass die Mobiliät für sozial extrem benachteiligte Personen gewährleistet werden soll. Daher ist es sinnvoll, den Moblitätspass an die niedrigere Mindestsicherung zu knüpfen, nicht an die Arbeitslosigkeit. Mit dem oben beschriebenen Bürgergeld würde sich im „Mindestsicherungsregime“

16.  Was wollen Sie gegen Stromabschaltungen der von Armut betroffenen Haushalte tun und gegen andere Kosten verursachende Schikanen, die gerade Armutsbetroffene treffen (für das Aufsperren der Stromversorgung wird z.B. wieder eine extra Gebühr verlangt!).

Energiearmut stellt eine wesentliche Komponente von Armut dar, die besonderer Maßnahmen bedarf, die an den Grundproblematiken von Energiearmut ansetzen – dem Energieverbrauch und der Energieffizienz.

Es bedarf aus Sicht von NEOS zwei wesentliche Bereiche, um die Betroffenheit deutlich zu mildern: Zum einen Maßnahmen im Bereich der thermischen Sanierung sowie der Energieeffizienz, und zum anderen Energieberatungsleistungen, als integrativer Bestandteil des bestehenden sozialen Beratungsangebots.

Rund 60 Prozent des gesamten Gebäudebestandes in Österreich sind sanierungsbedürftig; die Sanierungsquote liegt bei dabei aktuell unter einem Prozent (vgl. Lelkes/ Zólyomi 2010, IPCC 2007, Brunner et al. 2011). Vor allem einkommensschwa- che Menschen leben häufig in Gebäuden mit unzureichender thermischer Isolierung.

Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie bietet Möglichkeiten, entsprechende Maßnahmen im sozialen Wohnbau und bei energiearmen Haushalten zu setzen und entsprechende Verpflichtungen auch gesetzlich zu verankern. Zudem sollte das Thema Energie/Energieberatung Bestandteil der Ausbildung diverser Sozialberufe werden.

Zudem werden im Rahmen der durch die Bundesländer ausgezahlten Heizkostenzuschüsse jährlich rund 25 Millionen Euro – im wahrsten Sinne des Wortes – „verbrannt". Hier braucht es gemeinsame Anstrengungen des Bundes mit den Ländern, die Unterstützungsleistungen nachhaltig umzubauen. In Wien wurden bereits erste Schritte gesetzt, um den Umstieg von Geld- hin zu Sachleistungen zu vollziehen.

Auch der Stromhilfefonds der Caritas ist aus Sicht der NEOS ein positives Beispiel. Wünschenswert wäre eine bundesweit akkordierte Stärkung der Beratungs- und Sachleistungen, mit der klaren Zielsetzung nachhaltige Lösungen (Maßnahmen der thermischen Sanierung. Heizsystemumstieg) möglich zu machen.

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