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AK-Wahlen 2014 Wahlumfrage Antworten 16: Soziale Menschenrechte und Verfassung

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 21:09

Frage 16: Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben.
Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Die österreichische Bundesverfassung kennt derzeit leider keine sozialen Grundrechte. Zu den Grundprinzipien unseres Staates gehört unserer Ansicht nach neben den klassischen bürgerlichen Grundrechten auch die Absicherung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz durch Arbeitsrecht und Sozialstaat. Obwohl Österreich zwar einige einschlägige völkerrechtliche Verträge ratifiziert hat, die soziale Grundrechte enthalten (so z.B. der Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte), wurde davon bislang keiner ins Bundesverfassungsrecht transformiert. Bereits im Zuge der Beratungen zum Verfassungskonvent bezog die Arbeiterkammer dazu Stellung und sprach sich klar für eine Aufnahme sozialer Grundrechte in die Bundesverfassung aus. Leider konnte im Konvent kein Konsens gefunden werden. Wir werden jedenfalls weiterhin dafür eintreten, dass soziale Grundrechte Eingang in die Bundesverfassung finden. Dazu bräuchte es aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, die aufgrund stark divergierender Ansichten der politischen Entscheidungsträger in absehbarer Zeit leider nicht zu erwarten ist. Der Kampf um die faktische Umsetzung insbesondere der in der Menschenrechtsdeklaration enthalten „sozialen“ Menschenrechte auf Arbeit, auf ge-rechte und befriedigende Arbeitsbedingungen und auf gerechte und befriedigende Entlohnung sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit gehört zu den ureigenen Aufgaben von Arbeiterkammer, Gewerkschaft und BetriebsrätInnen. Als FSG werden wir weiterhin massiv dafür eintreten.

GLB: Sollte der GLB-NÖ in die AK-Vollversammlung einziehen werden wir dahingehend auch einen Antrag einbringen, ansonsten bleibt nur die Möglichkeit diese Thematik so gut als möglich einer breiten Masse bekanntzumachen um den Druck auf die derzeitigen politischen Machtverhältnisse zu erhöhen.

 

Oberösterreich

AUGE: Speziell EU-Weite geltende soziale Rechte, aber auch wirtschaftliche und kulturelle Grundwerte müssen in Österreich in den Rang der Verfassung gehoben werden. Bemühungen seitens der AK in Form an Ansträgen bzw. Resultionen aller Länderkammern sind eine durchaus wünschenswerte Form von zielorientierter Unterstützung.

FSG: Die österreichische Bundesverfassung kennt derzeit leider keine sozialen Grundrechte. Zu den Grundprinzipien unseres Staates gehört unserer Ansicht nach neben den klassischen bürgerlichen Grundrechten auch die Absicherung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz durch Arbeitsrecht und Sozialstaat. Obwohl Österreich zwar einige einschlägige völkerrechtliche Verträge ratifiziert hat, die soziale Grundrechte enthalten (so z.B. der Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte), wurde davon bislang keiner ins Bundesverfassungsrecht transformiert. Bereits im Zuge der Beratungen zum Verfassungskonvent bezog die Arbeiterkammer dazu Stellung und sprach sich klar für eine Aufnahme sozialer Grundrechte in die Bundesverfassung aus. Leider konnte im Konvent kein Konsens gefunden werden. Wir werden jedenfalls weiterhin dafür eintreten, dass soziale Grundrechte Eingang in die Bundesverfassung finden. Dazu bräuchte es aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, die aufgrund stark divergierender Ansichten der politischen Entscheidungsträger in absehbarer Zeit leider nicht zu erwarten ist. Der Kampf um die faktische Umsetzung insbesondere der in der Menschenrechtsdeklaration enthalten „sozialen“ Menschenrechte auf Arbeit, auf ge-rechte und befriedigende Arbeitsbedingungen und auf gerechte und befriedigende Entlohnung sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit gehört zu den ureigenen Aufgaben von Arbeiterkammer, Gewerkschaft und BetriebsrätInnen. Als FSG werden wir weiterhin massiv dafür eintreten.

Steiermark

AUGE: Dazu können wiederum Anträge an die AK-Vollversammlung gestellt werden. Das ist einer unserer wirksamsten Wege diesen Dingen auf die Sprünge zu helfen. Klein aber mitunter – in der Vielzahl – wirksam.

GLB: Vorstellbar ist für den GLB-KPÖ, dass wir nach den AK-Wahlen in diese Richtung einen Antrag einbringen. Erhält er die Mehrheit, werden wir dies weiterbetreiben – und Sie darüber am Laufenden halten!

Wien

AUGE: Die fehlende Rechtsgarantie aus internationalen Übereinkommen sind tatsächlich ein Problem. Wir forcieren derzeit die vollständige Ratifikation der Europäischen Sozialcharta.

FSG: Wir werden uns dafür politisch einsetzen.

GLB: Das ist zum Beispiel ein Thema, das öffentlich gemacht werden sollte, um den Druck bzgl. der Umsetzung zu erhöhen.

Liste Perspektive: Die direkte einklagbarkeit von Menschenrechten zweiter Generation sind im Gegensatz zu jenen erster Generation schwer umzusetzen. Es dürfte sich lediglich um Klagen bzgl. einfachgesetzlicher Umsetzung eben jener rechte handeln. Ich erachte diese individuelle klagsmöglichkeit durchaus für sinnvoll.

ÖAAB: Es tut mir leid, dazu kenne ich den neuesten Stand nicht - es gibt vieles, was nicht im Verfassungsrang ist. Zum Beispiel das Verbot auf Sterbehilfe oder die Familie.

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