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Rechtsinformation

Ge- bzw. Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten

werners am Sa., 02.09.2017 - 19:21
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Auszug aus der Rechtsvorschrift für Strafgesetzbuch StgB §120 :

Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten

§ 120. (1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.

(2a) Wer eine im Wege einer Telekommunikation übermittelte und nicht für ihn bestimmte Nachricht in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt dieser Nachricht Kenntnis zu verschaffen, aufzeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach den vorstehenden Bestimmungen oder nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

Unabhängig davon gibts einen Bericht in der digitalen Presse, wo Nicht-Juristen reinschnuppern können - Leserlicher und leichter verständlich. Allerdings von 4/2012.
Link :
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/749487/Nur-eigene-Gespraeche-sollte-man-abhoeren

ANWALTSUCHE (TIPPS & EMPFEHLUNGEN gesucht)

Doron am Di., 21.03.2017 - 12:55
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Wegen einer Berufungsfrist bei der PVA die 31.3. ausläuft brauche ich einen Anwalt der sich sowohl in Invaliditätspension (Sozialrecht) als auch Medizin-/Ärzterecht sehr gut auskennt.

Seit 5 Jahren (!!!) werden immer wieder wesentliche Befunde von den PVA Gutachtern ignoriert und unterdrückt!

Bitte um ehestmögliche Empfehlungen..!!!!!!!!!!!!!!!!!!

AN DIE MENSCHENFEINDE (Gutachter, Pseudoärzte, Trainer, ...)

DIE DIESEN POST HIER LESEN:

Urkundenfälschung und Amtsmißbrauch sind kein Spaß! Geldstrafen und Vorstrafen auch nicht!

Liebe Mitleser: Wer kann Infos über sozialökonomischen Betrieb "Startup Volkshilfe GmbH" - Werkbank geben? Speziell die Fragen, darf das AMS den Vorstellungstermin vereinbaren? eventuell relevant VwGH 2004/08/0039 und 2004/08/0148 in dem die Erkenntnis beschrieben wird, dass der Arbeitssuchende dies selbst mit SÖB -Startbahn vorab vereinbaren kann,... weiters die Frage: wie oft kann das AMS, die gleiche Einrichtung aufzwingen, ich hatte schon einmal dieselbe Einrichtung, § 10 AIVG mit Sperre,...kann das das AMS beliebig oft machen?

Und liebe Mitleser: Wer kann Infos über sozialökonomischen Betrieb "Startup Volkshilfe GmbH" - Werkbank geben? speziell die Fragen, darf das AMS den Vorstellungstermin vereinbaren? Eventuell relevant VwGH 2004/08/0039 und 2004/08/0148 in dem die Erkenntnis beschrieben wird, dass der Arbeitssuchende dies selbst mit SÖB-Startbahn vorab vereinbaren kann,...

Weiters die Frage: wie oft kann das AMS, die gleiche Einrichtung aufzwingen, ich hatte schon einmal dieselbe Einrichtung, § 10 AIVG mit Sperre,...kann das das AMS beliebig oft machen?

Und letzte Frage: gesamt werden bei der Werkbank 7 Tätigkeitsbeschreibungen aufgelistet, allesamt wird "körperliche Belastbarkeit" vorausgesetzt. In meinem Fall, Wirbelsäulenfraktur, sogar mit hauseigenem Gutachten des AMS und eigene Gutachten. Wie soll ich mich verhalten? Was kann ich tun?

Allerletzte Frage: gesamt werden bei der Werkbank 7 Tätigkeitsbeschreibungen aufgelistet, allesamt wird "körperliche Belastbarkeit" vorausgesetzt. In meinem Fall, Wirbelsäulenfraktur, sogar mit hauseigenem Gutachten des AMS und eigene Gutachten. Wie soll ich mich verhalten? Was kann ich tun? Also behandelt Eure Patienten wie Menschen oder rechnet mit dem Gesetz!

 

 

 

 

betreuung, stellensuche

aktivbirgit am Mo., 17.10.2016 - 12:39
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Ich war beim AMS Wien Termin am 14.10.16, die zahlten mir eine Umschulung (da meine Mutter im März verstarb 2016-da war ich Pflegende Angehörige 2 Jahre) im Juli schloss ich die ab.

Seit dem bin ich im Sozialbereich suchend, leider noch keine zusagen bloß absagen.

20. Std. / 25. Std. Woche vormittags den Zeiträumen 09:00-14:00 montags bis freitags.

Natürlich waren sie nicht zufrieden da ich keine stelle gefunden habe sprich zusage, da ich mich vorher bei der Leitung des AMS beschwert hatte wie die eine Vertretung mit mir spricht eben diskriminierend und das es krank macht ( da die Dame meinte meine Chefin und ich wundern uns das sie diesen Kurs bezahlt bekommen haben???) so ca: im -nach dem Kurs Abschluss Juli war dies, setzten sie eine Dame am 14.10.2016 in das Büro meines Beraters die sich wie folgt vorstellte, sie wäre eine Hospitation meinte sie?

Mein Berater war sehr nervös und wenn sie was sagte war er ruhig, also nahm ich an das war seine Chefin und keine Hospitations Dame.

Auf jeden fall meinte sie das geht so nicht ich müsse den ans zur Verfügung stehen und wenn nicht dann müssten sie mit eine Reinigungstätigkeit vermitteln niederschwelligen Bereich und ich sollte für meine behinderte Schwester eine Bestätigung bringen das ich sie pflege und ich sollte eine heim Hilfe besorgten das ich 30. Std arbeiten gehen kann???

Ich sagte der Dame ich kenne das alles schon das brauch ich nicht und ich bin die Betreuung s Person meiner Schwester und das diese natürlich Geld kostet sie meinte ja ich sollte da was machen? Mein Berater und die Hospitation s ältere Dame mit grauen längeren haare gaben mir keine stellen Angebote an dem Tag mit und ich musste sie darauf hinweisen das es eventuell eine Institution gäbe mit Netzwerken die mir da helfen könnte, wie gesagt der war so nervös mein Berater weil die Dame im Zimmer mit saß.

Sagte ich wie Wien Works oder so?! Dann meinte er ja Frauenzentrum.

Da habe ich nun angerufen am 27.10.2016 habe ich einen Termin.

Was soll ich tun bzw. Kann ich tun???

Liebe Grüße

Birgit

 

17.10.16

Viele Fragen zur Rechtslage

Shadow17 am Di., 04.10.2016 - 12:46
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Liebe Forumsmitglieder,
ich habe einige Fragen zur Rechtslage bzw zu Einträgen die ich in Soned gefunden habe:

*) SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!
Ist es rechtlich gedeckt bzw aktuell dass ich das ablehnen darf ?
Gibt es Erfahrungswerte (denn sie lügen und manipulieren wie gedruckt) unter welchem Deckmantel sie versuchen eine solche Betreuung unterzujubeln ?

*)Arbeitsmarktfern?
>SÖB laut AK nur für arbeitsmarktferne Personen! "Laut AK, Sperre nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person ("ab. Langzeit-Arbeitslosigkeit") mehr bin" (7.08.14)
Ist das rechtlich noch aktuell ?(welcher Paragraph im ALVG?)
Ab wann gelte ich als „arbeitsmarktfern“ ?

*) Begleitperson mitnehmen
Darf ich zu SÖBs oder AMS – Terminen jemanden mitnehmen oder unterstellt man mir dann Unwiligkeit ?
Gibt es jemanden der Erfahrungen hat ?

*) Muss ich dem AMS den Grund für Krankenstand oder Psychotherapie mitteilen ?
  Ich bin in therapeutischer Behandlung, muss das AMS meinen Therapeuten /Psychiater akzeptieren oder können sie mir wen aufzwingen ?

*) Hat irgendjemand aktuelle Erfahrungen mit dem sozioökonomischen Arbeitskräfteüberlasser BRIOS in Graz ?
Darf ich es ablehnen dorthin verschoben zu werden oder hätte das die Bezugssperre zur Folge ?
Gibt es für diese Zwangsarbeitsvermittler einen KV, wenn ja welchen ?

 *)Gibt es den Schutz der Bemessungsgrundlage ab dem 45.Lebensjahr noch oder wurde dieser von unserer lieben Regierung mittlerweile gestrichen ?

DANKE,
Lg,Ulli
 

Jobtransfair Wien

1210er am Mo., 14.03.2016 - 18:50
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Was ist Job-TransFair?

Im Internet soll man sich erkundigen - es soll eine AMS Veranstaltung sein laut AMS Ankündigung, aber...

http://www.jobtransfair.at/personalsuche/so-funktioniert-ein-transfair/

Die Arbeitskraft ist weiterhin bei Job-TransFair angestellt.

Ist das jetzt eine Veranstaltung oder eine Bewerbung oder ein Vorstellungsgespräch für was also füreine Beschäftigung oder eine Veranstaltung?
Bei einer Anstellung muß doch ein bei der Bewerbung ein Gehalt etc. angegeben werden...? Das gibt es allerdings nicht

aso warum spechen die dann von ...bei Job-TransFair angestellt?

Veranstalter: Job-TransFair Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassungsgesellschaft m.b.H.

Ich habe vom AMS eine... die Bearterin hat esw "Zuweisung" genannt. Ich finde diese Bezeichnung schon einmal im Schriftstück nicht.
lediglich

...wir können Ihnen bei Job-TransFair die Beratungs.- und Betreuungsphase anbiten, danach kommt es eventuell im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten sozialökonomischen Arbeitskräfteüberlassungsbetriebes zu einem Arbeitsverhältnis.

Job-TransFair GmbH

Vorstellungstermin

(...)

Bitte bringen Sie zum Vorstellungsgespräch folgende Unterlagen mit:

(...)

Was Erwartet Sie?
Job-TransFair ist ein vom AMS Wien gefördertes Unternehmen, welches Ihnen ermöglicht, nach einer Beratungs.- und Betreuungsphase in Betrieben am freien Arbeitsmarkt eingesetzt zu werden. (...)

Ihre VORTEILE eines Dienstverhältnisses bei einem gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser

(...)

Job-TransFair

Inhalt

Die Beratungs- und Betreuungseinrichtung "KOMPASS" bietet Unterstützung bei der Überwindung existentieller Probleme, beim Erwerb bewerbungsrelevanter Kompetenzen und bei der nachhaltigen Integratiion in ein Dienstverhältnis am Arbeitsmarkt

 

....es werden Workshopsangeboten

- biographieorientierte Kompetenzerfasseung

- BTonmitschnitt und Persönlichkeitsrechte nach § 16 ABGBewerbungsunterlagen

etc.

Das Schriftstück vom AMS hat die Seiten 1 bis 5 (1/5 bis 5/5) und dann ist noch eine Seite über Job-Transfair angeheftet mit Inhalt und Ziel...??

gehört das noch dazu oder ist das irrtümlich dabei?

 

Das ist alles sehr verwirrend und man weiß nicht was das werden soll, ein Dienstverhältnis oder eine Veranstaltung?
Kennt sich jemand damit aus?

Zur info, ich bin in der Notstandshilfe.

​AMS Schreiben einer Zuweisung

​AMS Schreiben einer Zuweisung2

​AMS Schreiben einer Zuweisung3

​AMS Schreiben einer Zuweisung 4

​AMS Schreiben einer Zuweisung 5

​AMS Schreiben einer Zuweisung 6