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Teurer Zwangskurs zum Schweißer ohne Job statt selbst gewählter Fahrlehrerausbildung mit Einstellungszusage

Aktiver Admin am Mo., 14.03.2016 - 16:50

12.10.2015

S.g. Damen und Herren

Mein Name ist D. T. und ich bin knapp 21 Jahre alt.

Ich habe im Oktober 2014 mit Erfolg die Lehrabschlussprüfung als Karosseriebautechniker abgeschlossen, und wurde dann von meiner Ausbildungsfirma gekündigt.

Da meine bisherige Arbeitsuche nicht erfolgreich war, bekam ich vom AMS Mödling einen Schweißkurs genehmigt.

Mittlerweile hätte ich eine Arbeitsstelle gefunden, für die ich allerdings einen Kurs bräuchte – eine Ausbildung zum Fahrlehrer mit einer Einstellgarantie der Fahrschule.

Als ich dies dem AMS mitteilte, bekam ich von (Betreuerin, Abteilungsleiterin und Geschäftsstellenleiter) eine Absage, dass sie diesen Kurs nicht bezahlen werden.

Es stehen nun die 2 Kurse gegeneinander – Schweißkurs dauert länger, kostet mehr und die Arbeitslose wird auch bezahlt, und keine Sicherheit auf einen Job – kontra Fahrlehreausbildung, kürzer, billiger und mit Einstellgarantie.

Ergo, ich wäre vom Arbeitsmarkt weg ......

Leider kann ich mir diesen Kurs nicht selbst finanzieren, da ich gerade einmal € 500,- Arbeitslosengeld bekomme .....

Nun meine Bitte, können Sie mir diesbezüglich Helfen, damit ich diesen Kurs (Fahrlehrerausbildung) bekomme, und so schnell wie möglich vom Arbeitsmarkt weg bin ???

Ich hoffe auf eine positive Antwort und

verbleibe mit freundlichen Grüßen

D. T.


15.10.2015 10:43
Betreff: Fwd: Re: Keine Förderung vom AMS bei selbstständiger Arbeitssuche

Sehr geehrter Herr Buchinger,
sehr geehrter Herr Schaupp,

wir bitte um Überprüfung und weisen darauf hin, dass es in Österreich zum Glück noch kein Gesetz gibt, das Menschen eine Berufsausbildung für einen Beruf aufzwingen kann, den die Betroffenen nicht ausüben wollen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen ILO 122 (BGBl 355/1972), wäre als Veruntreuung von Versicherungs- und Steuergelder zu werten und ist natürlich mit den Grundwerten der Demokratie und Menschenrechte völlig unvereinbar.

Mit freundlichen Grüssen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"


Die Antwort von AMS-Oberbürokrat Herbert Buchinger läßt leider keinerlei Einsicht oder Vernunft erkennen:

Am 19.10.2015 um 11:26 schrieb herbert buchinger:

Lieber Herr Mair,

gerne überprüfen wir den Fall. Allerdings ist unser Maßstab das in Österreich geltende positive Recht. Das ILO Übereinkommen 122 steht dem gegenüber laut Ratifizierungsbeschluss des Nationalrates ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt. Das heißt kein Mensch kann sich staatlichen Einrichtungen gegenüber direkt auf dieses Übereinkommen berufen. Auch stellt ein Auftrag des AMS, eine bestimmte Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung zu besuchen, keinen Zwang im Sinne des genannten Übereinkommens dar. Ein solcher Auftrag schreibt unter bestimmten Umständen (Begründungspflicht!) allenfalls eine Schadensminderungspflicht des Arbeitslosen gegenüber der Arbeitslosenversicherung fest, bei deren Verletzung die Leistungsansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung vorübergehend aberkannt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Buchinger   

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