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URGENT ACTION: Keine Bezugssperre für Michael wegen GEGKO!

Aktive Arbeits… am Mi., 08.12.2010 - 19:28

Dem Arbeit suchenden Maschinenschlosser und Mitglied des steirischen Arbeitslosenvereins AMSEL Michael Mitiszek wurde eine AMS-Bezugsperre angedroht, weil er nach einer nur telefonischen, unspezifischen Zuweisung zu einem „Job“ in der Gemeinde St. Ruprecht/Raab den Job mit der Gemeinde näher aushandeln wollte. Ende April entscheidet der Regionalbeirat des AMS Gleisdorf darüber, ob die Bezugsperre aufgehoben wird oder nicht.

Pikanterweise dürfte es sich nicht bloß um einen „Job“ handeln, sondern um die „Wiedereingliederungsmassnahme“ „Aktion Gemeinde“/"Aktion 4000", wo vermutlich rechtswidrig die regulären Kollektivverträge/Bezahlungen durch die Transitarbeitskräfteregelung des BAGS-KV umgangen werden: keine Anrechnung der Vordienstzeiten und der Qualifikationen. Arbeit suchende werde so als Billigjober auf Kosten der Versichertengemeinschaft (2/3 zahlt das AMS) missbraucht, die reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängen können. Außerdem werden qualifizierte Fachkräfte, z.B. eine Sachbearbieterin, die auch Grafik und PR machte, zu dequalifizierender "niedere" Arbeit degradiert [siehe Erfahrungsbericht einer Betroffenen auf arbeitslosennetz.org].

Mündliche, unspezifische oder widersprüchliche „Zuweisungen“ sind in der Steiermark – wie andere Berichte Betroffener zeigen – offenbar üblich. Der Versuch, sich Klarheit zu verschaffen wird dann vom AMS oft mutwillig als „Vereitelung“ bezeichnet und als Vorwand zu unserer Meinung nach rechtswidrigen Bezugsperren verwendet, als würde das AMS da extra Fallen auslegen.

Daher bitten die „Aktiven Arbeitslosen“ bei einer E-Mail-Aktion an Mitglieder des Regionalbeirates des AMS Gleisdorf, den Bürgermeister von St. Ruprecht/Raab sowie an die Leiter des AMS Steiermark und AMS Österreich als Dienstaufsichtsorgane mitzumachen, um gegen den um sich greifende irreführender Zuweisungen und den Missbrauch „gemeinnütziger Arbeit“ zur Umgehung von ArbeitnehmerInnenrechte zu protestieren.

Der Regionalbeirat des AMS Gleisdorf hat getagt, DANKE allen, die bei dieser Aktion mitgemacht haben!

Der Regionalbeirat hat wie fast zu erwarten war, leider nicht die Sperre aufgehoben, ebenso war eine Berufung erfolglos, über die der Landesgeschäftsstelle Steiermark entschieden hat. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist noch anhängig.

Wir wünschen Michael Mitiszek viel Erfolg!

Weitere Informationen:

Bürgermeister Herbert Pregartner <gemeindeatst.ruprecht.at>

Gottfried Walter  <gottfried.walteratams.at>
AMS - Karl Glanzer <karl.glanzeratams.at>

Wirtschaftskammer Stmk-Vertreter Peter Schmerda mailatschmerda.at
Wirtschaftskammer Stmk-Vertreter Mag. Andreas Schlemmer andreas.schlemmeratwkstmk.at

Industriellenvereinigung-Vertreterin Petra Gauster  <petra.gausteratwollsdorf-leder.co.at>
Industriellenvereinigung-Vertreter Mag. Andreas Kindermann <andreas.kindermannatwollsdorf-leder.co.at>

AMS Steiermark - Karl-Heinz Snobe <karl-heinz.snobeatams.at>
AMS Österreich – Herbert Buchinger <herbert.buchingeratams.at>

Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,

wir wenden uns an Sie als Mitglied des Regionalbeirates des AMS Gleisdorf bzw. als Dienstaufsichtsbehörde.

Am 23.3.2010 wurde der Arbeit suchende Maschinenschlosser Michael Mitiszek von Gottfried Walter, Leiter des AMS-Gleisdorf angerufen, er solle sich beim Bürgermeister von St. Ruprecht/Raab, Herrn Herbert Pregartner, wegen eines nicht näher spezifizierten Jobs, der über GEGKO laufe, melden..

Am gleichen Tag meldete sich Michael Mitiszek telefonisch bei Herbert Pregartner an, um sich einen Vorstellungstermin auszumachen, um dem Bürgermeister seine Zeugnisse vorzulegen sowie die Möglichkeiten für ein längerfristiges Arbeitsverhältnis auszuhandeln. Ein Vorstellungstermin wurde aber von Bürgermeister Pregartner abgelehnt: „Sie kommen einfach am l. April zum Freibad und dann gehen wir einmal durch das Bad, schauen uns die Arbeiten an und, ob sie überhaupt arbeiten wollen!“ Beim AMS Gleisdorf erfuhr Michael Mitiszek, dass Bürgermeister Pregartner mitgeteilt habe, das AMS solle jemanden anderen schicken, der auch „arbeiten wolle“ und dass deshalb ein Verfahren wegen Bezugeinstellung laufe.

Das AMS Gleisdorf hat bei dieser nur mündlich erfolgten „Zuweisung“ das geltende Recht unserer Meinung nach in mehrfacher Hinsicht gebrochen und durch irreführende Informationen die missglückte Kommunikation vorprogrammiert:

  • Das AMS Gleisdorf hat seine nur mündliche Zuweisung nicht ausreichend spezifiziert. Nach Arbeitsmarktfördergesetz sind „schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.“
  • Es handelte sich offenbar nicht um ein normales Arbeitsverhältnis, sondern um die Wiedereingliederungsmaßnahme „Aktion Gemeinde“ die laut Arbeitslosenversicherungsgesetz einer Begründung nach der Ermittlung von „Vermittlungshindernissen“ bedarf. Langzeitsarbeitslosigkeit alleine reicht nicht aus. Michael Mitiszek erhielt auch keine Zuweisung zu GEGKO.
  • Laut Verwaltungsgericht dürfen Details von Arbeitsverträgen ausgehandelt werden (GZ 2004-08-0148) bzw. die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses ausgehandelt werden (GZ 2003-08-0039)
  • Laut Verwaltungsgerichtshof ist es unerheblich, ob ein Arbeit Suchender eine Stelle gerne oder ungerne annimmt (GZ 98-08-0175).

Durch seine laufenden Bewerbungen  zeigt Michael Mitiszek, dass er prinzipiell arbeitswillig ist.

Bei den über GEGKO nach der Transitarbeitskräfteregelung des BAGS-Kollektivvertrags angebotenen Arbeitsverhältnis handelt es sich, da Arbeitanweisungen, Arbeitsort und Arbeitsmittel von der Gemeinde kämen, um Personalüberlassung. Diese ist nach dem Gehaltsschema der Gemeinde zu entlohnen und nicht nach BAGS-KV, weshalb vermutlich die gebotene Bezahlung unzumutbar gewesen wäre.

Wir fordern daher:

  • Keine Existenz gefährdende– und daher menschenrechtswidrige - AMS-Bezugsperre bei Michel Mitiszek!
  • Rücknahme der Behauptung von Bürgermeister Herbert Pregartner, Michael Mitiszek sei arbeitsunwillig, weil er seine Arbeitnehmerrechte geltend machte.
  • Keine Umgehung regulär bezahlter Arbeitsverhältnisse bei Gemeinden durch die „Aktion Gemeinde“ und die Transitarbeitsregelung nach BAGS-KV.
  • Kein Ersatz regulärer Arbeitsverhältnisse bei Gemeinden bzw. deren privatwirtschaftlichen Dienstleisterinnen durch vom AMS unter Androhung des Existenzentzuges zugewiesene prekäre "Transitarbeitsplätze" auf Kosten aller Arbeitnehmer (= Arbeitslosenversicherungszahler).
  • Arbeit suchende Menschen sind keine Rechtelosen, die nach Belieben herumkommandiert werden können – Schluss mit den rechtswidrigen und in der Steiermark offenbar verbreiteten, mündlichen, unspezifischen und oft irreführenden ad-hoc-Zuweisungen!

Mit freundlichen Grüssen

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