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Vorauseilender Gehorsam? Vom Facharzt wegen fehlendem Ausweis abgewiesen!

Aktiver Admin am Mo., 14.09.2015 - 19:11

Sehr geehrter Herr Mag. Mair!

Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Ausweispflicht und die Petitionsinitiative gelesen.

Ich darf Sie über meine persönliche Erfahrung Mitte August bei einem Facharzt in Wien 14 informieren und würde mich freuen, wenn wir uns darüber und über allfällige rechtliche Möglichkeiten austauschen können.

Die Fakten: Ich war am 13.8.2015 bei Dr. Hörner, Hautarzt in 1140 Wien und Vertragsarzt der WGKK und wurde wegen akuter Thrombophlebitis behandelt und für den 19.8.2015 wiederbestellt.

Am 13.8. reichte die Vorlage meiner Ecard und einer Überweisung meines Hausarztes nicht aus, die Ordinationshilfe verlangte zusätzlich einen Ausweis. Ich hatte keinen offiziellen Ausweis dabei, daher musste ich 10 € Kaution hinterlegen.

Der Hinweis an die Arzthelferin, sie müsse nur den Namen von Überweisung des Hausarztes mit dem Namen auf der ecard vergleichen überzeugte sie nicht. Sie sagte, sie müsse sich von allen neuen Patienten einen Ausweis vorlegen lassen. Beim Termin am 19.8.2015, teilte mir Dr. Hörner mit, dass er mich nicht behandeln könne bzw. Ich die Behandlung privat bezahlen müsse, da ich keinen Ausweis vorlegen kann. Dr. Hörner konnte mir die Rechtsgrundlage für diese Ausweispflicht nicht sagen. Da ich die Diskussion mit dem Arzt nicht vor dem vollen Wartezimmer führen wollte verließ ich die Ordination ohne Behandlung.

Dieser Arzt vollzieht im vorauseilenden Gehorsam gegenüber der WGKK bereits die Gesetzeslage ab 2016 und die Sanktion bei nicht Vorlage eines Ausweises ist die Behandlungsverweigerung. Ich bin Juristin und werde mir diese "Behandlung" nicht gefallen lassen, werde den Betrag einmahnen und falls notwendig auch einklagen. Haben Sie noch eine andere Idee, was man gegen eine Behandlungsverweigerung rechtlich tun kann?

Die Interessen der Patienten werden dazu von keine von mir angeschriebenen Stelle vertreten, im Gegenteil wird die aktuelle Gesetzeslage ignoriert.

Ich darf Sie auch noch kurz darüber informieren, was der Patienten-Ombudsmann der Wiener Ärztekammer und die WGKK zur Pflicht der Patienten einen Ausweis zusätzlich zur ecard vorzulegen und der Sanktionen Kautionshinterlegung und Behandlungsverweigerung sagen.

Die WGKK sagt, die Vorgehensweise sei in Ordnung und beruft sich auf Nachfrage nach der konkreten Gesetzesgrundlage tatsäch auf die Rechtslage 2016 für den Vorfall im Aug. 2015.

Dr. Bittner teilt dazu lapidar mit: Grundsätzlich ist jeder Arzt bzw. Ärztin verpflichtet, bei Personen die Ihnen nicht bekannt sind, einen Ausweis zu verlangen - dies fordern auch die Krankenversicherungsanstalten.

und die Wiener Patientenanwältin vertritt öffentlich die Meinung, dass es den Patienten in Ö zumutbar ist ihren Auseis beim Arztbesuch herzuzeigen.

Soweit so unerfreulich. Was planen Sie weiter in der Sache?

Mit freundlichen Grüßen

D.

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