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BAN - Sozialökonomische BetriebsgmbH meldet Zahlungsunfähigkeit an - Tipps für Betroffene

Aktive Arbeits… am Sa., 10.09.2016 - 22:23

Wie aus heiterem Himmel hat der sozialökonomische Betrieb BAN in Graz die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) angemeldet. Von der Insolvenz betroffene (Transit)MitarbeiterInnen sind aufgerufen, möglichst rasch ihre Ansprüche zu sichern und sich beim AMS die Existenzsicherung durch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu sichern.

Da seit 12.08.2016 vermutlich die Zahlungsunfähigkeit bei BAN eingetreten ist - laut Medienbericht keine Zahlung der Juli Löhne mehr - haben die dort beschäftigten (Transit)Mitarbeiter das Recht, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen (berechtigter vorzeitiger Austritt: Info der AK) ihr nunmehr unbezahltes Arbeitsverhältnis zu beenden und ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu sichern. Laut Gewerkschaft pro-ge bietet der vorzeitige Austritt sogar Vorteile gegenüber einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter! Warten Sie daher nicht ab! Info der Gewerkschaft pro-ge: Vorzeitiger Austritt und Insolvenzverwalterkündigung

Das AMS hat - wenn es nur will - sogar die Möglichkeit Vorschüsse auf das Arbeitslosengeld zu gewähren!

Da es beim Insolvenzentgeldfonds eine Frist von 6 Monaten zur Meldung der eigenen Ansprüche gibt und auch dort die Verfahren dauern können, sollen Betroffene sich möglichst rasch bei der Arbeiterkammer Steiermark melden, damit dieses die Ansprüche vertreten kann! Allgemeine Info der AK zum Insolvenzentgelt

Es wäre unverantwortlich, wenn trotz Wissen der Zahlungsunfähigkeit auch im August die Transitmitarbeiter des im Auftrag des AMS arbeitend Sozialökonomischen Betrieb BAN weiterhin dort beschäftigt waren. Somit wären nicht nur die Juli Löhne sonder auch die August Löhne (auch wenn nur vielleicht nur ein Teil) betroffen.

Weiter können auch Schäden für die Transitmitarbeiter eintreten z.B. Mahnspesen, Verschlechterung der Bonität, Wohnungsverlust, usw. durch verspätete Auszahlungen. Die gute Frage ist: wer haftet dafür? Ein Amtshaftungsverfahren für Schäden durch mangelnde Aufsicht des AMS über den SÖB wären durchaus denkbar!

Betroffene bitte auch bei Aktive Arbeitslose Steiermark melden: steiermarkataktive-arbeitslose.at

Weitere offene Fragen:

Die scheinbar plötzliche Zahlungsunfähigkeit eines von mehreren Stellen subventionierten SÖBs wirft zahlreiche Fragen auf:

Wenn die Zahlungsunfähigkeit bei einem Unternehmen eintritt (keine Auszahlung der Juli Löhne mehr), hat dieses unverzüglich beim zuständigen LGZ Insolvenz anzumelden. Wieso die Insolvenzanmeldung erst nach 1 Monat stattfand ist nicht nachvollziehbar. Der Tatbestand der "fahrlässigen Krida" wäre daher zu prüfen.

Weiter die Frage, woher soll das Geld für die Ausgleichsquote von 31 % innerhalb von 2 Jahren kommen, wenn 1,55 Mio Schulden vorhanden sind?

(Kleine Zeitung Bericht vom 12.08.2016): "Weil den Eigentümern von BAN auch Liegenschaften in der Grazer Puchstraße gehören, könnte ein (Teil-)Verkauf rasch dringend notwendige Gelder bringen."

Und: Seit wann wissen die Subventionsgeber AMS, Land Steiermark, ESF von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieses mit über 100 Mitarbeitern doch beachtlich grossen SÖB, der oft als Vorzeigeprojekt galt?

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