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Itworks durch Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe entkommen! (Sommer 2022)

Aktiver Admin am Fr., 11.11.2022 - 18:29

iIh hatte um 11:30 bei step2job (itworks) das Erstgespräch. Ich musste vorher eine Vielzahl an Formulare ausfüllen. Fühlte mich dabei sehr unwohl, als ich diesen geistigen Müll ausfüllen sollte, in der die gesamte Überwachung/Kontrolle nochmals schriftlich zusammengefasst wurde... .

Die Formulare habe ich eingescannt und der Mail angehängt für die Dokumentation.

In der Zwangsmaßnahme steht die aktive Vermittlung im Vordergrund. (vermutlich bekommt man viele "Jobangebote" im Niedriglohnsektor, wenn man sich weigert diese "Angebote" anzunehmen, wird es dem AMS sofort gemeldet bzw. bedeutet es wohl eine Sperre und man muss wirklich aufpassen, wie man sich dort "richtig" verhält, weil alles weitergeleitet wird...)

Die itworks-"Beraterin" wollte mich leider nicht in die Zwangsmaßnahme aufnehmen, da ich die Formulare für die Datenübermittlung nicht unterschreiben wollte: u.a. soll alles dem AMS weitergeleitet werden wie zB Gesundheitsdaten, Betreuungsberichte, Aufträge und jegliches Fehlverhalten etc. - man wirkt quasi totalüberwacht, eventuell kann man dem AMS (bzw. dem Kopf/Draxl) noch den Vorschlag machen, dass auch die Körperausscheidungen weitergeleitet werden sollen (wie zB Stuhlproben vom Teilnehmer), um die Totalüberwachung zu vervollständigen... . ;-)

Ich habe ihr gesagt, itworks könne mich gerne ohne Datenübermittlung aufnehmen. Sie meinte, dass ginge ohne meine Zustimmung zur Datenübermittlung nicht... .

Es gibt soweit ich weiß, bereits (ältere) Gerichtsurteile, die besagen, dass eine Verweigerung der Datenübermittlung keine Vereitelung einer Zwangsmaßnahme bedeutet und deshalb auch keine Sperre ausgesprochen werden darf: 

https://arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/2005-08-0027_ET_persoenliche_daten.html

https://arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/96-08-0042_RS4_ermittlung_daten_keine_wiedereingliederugnsmassnahme.html

https://arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/96-08-0308_RS4_verweigerung_zustimmung_datenuebermittlung_keine_vereitelung.html

Deshalb musste ich den letzten Teil des Fragebogens (Seite 4) ausfüllen, in der ich bei der Spalte Teilnehmer die Ablehnungsgründe angeben soll und unterschreiben. Was ich auch gemacht habe. Sie meinte, dass es mit einem Risiko einer Sperre verbunden sein könnte bzw. weiß Sie nicht wie das AMS (bzw. meine Bewährungshelferin J. M.) darauf reagieren wird... .

Vor allem soll diese Zwangsmaßnahme bis zu 12 Monate dauern, diesen Psychoterror (durch die ständige Überwachung/Kontrolle) halte ich zurzeit nicht aus. Ständig müsste ich auch regelmäßig die ganzen "Mitarbeiter" bzw. Bewacher dort sehen, die alle einen sinnlosen Bullshit-Job ausüben. Auch wäre ständig das AMS-Logo zu sehen, bei dem ich schon Brechreiz bekomme sobald ich es sehe... . Weiß nicht ob ich den Brechreiz 12 Monate unterdrücken kann, falls ich es nicht schaffe, würde ich wohl dort alles Vollkotzen... . ;-)

Falls es wirklich zu einer Sperre von meiner AMS-Bewährungshelferin J. M. (bzw. vom menschenverachtenden Laden) kommen sollte, werde ich wohl das Prozessrisiko (8 Wochen kein Geld) eingehen... . Der nächste Kontrolltermin wäre am X.X.., kann die jetzige Bewährungshelferin J. M. noch nicht einschätzen, da ich Sie erst seit Winter 2021 kenne und bislang erst 2x mit ihr gesprochen habe... . Es ist ungewiss, wie die Reaktion von ihr sein wird... .

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Grundsätzlich alles richtig gemacht bis auf die "Angabe von Ablehnungsgründen". Da mensch ja selbst nichts abgelehnt hat, sondern nur von seinem Recht auf Nichtzustimmung zur Datenweitergabe rechtskonformen Gebrauch gemacht hat, braucht mensch auch nichts auszufüllen und dann auch noch mit Unterschrift zu bestätigen!

Auch eine "Vermittlungsvereinbarung" ist bei einer zugeweisenen Zwangsmaßnahme nicht notwendig und würde nur den Zwang verschleiern und legalisieren. Nur bei auf "privatrechtlichen Vereinbarungen" beruhenden und daher FREIWILLIGEN Maßnahmen kann rechtlich gesehen eine "Vereinbarung" gemacht werden!

Besonders bedenklich und rechtswidrig ist die Erehebung und Übermittlung von Gesundheitsdaten sowie dass itworks sich die Zustimmung geben lässt, Daten an Unternehmen - offenbar ohne Zustimmung im KONKRETEN Fall - weiter zu geben. Erst recht nicht, dürfen nicht in einer AMS-Maßnahme Arbeitstrainings oder Arbeitserprobungen ohne konkrete Zuweisung durch das AMS gemacht werden, weil nur das AMS als Behörde die Befungnis hat, Entscheidungsbefugnis hat zu bestimmen, welche Vermittlungshindernisse mit welchen Maßnahmen beseitigt werden sollen. Siehe dazu insbesondere Entscheidung des VwGH zu einer AMS-Maßnahme beim bfi NÖ (VwGH GZ 2013/08/0280)

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